Ab dem 1. Juli treten in Deutschland fünf neue Verkehrsregeln in Kraft. Vor allem eine davon hat es in sich: Wer versucht, seine Beteiligung an einem Verkehrsverstoß zu verschleiern, um Punkte in Flensburg zu vermeiden, riskiert künftig ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro.
Auch das Anbieten oder Vermitteln solcher Täuschungsdienste wird mit dieser hohen Strafe geahndet. Das gilt selbst für geringfügige Ordnungswidrigkeiten ohne Punkte.
Wie inside-digital.de berichtet, ändert sich auch die Verjährungsfrist für Verkehrsvergehen. Bisher galt bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen oder Handynutzung am Steuer zunächst eine Frist von drei Monaten, die erst nach Zustellung eines Bußgeldbescheids auf sechs Monate anstieg. Das neue System sieht eine einheitliche Frist von sechs Monaten vor.
Gute Nachrichten gibt es für bestimmte Berufsgruppen: Das Bewohnerparken wird künftig auf Personen mit besonderem gebietsübergreifenden Parkraumbedarf ausgedehnt. Damit dürfen auch Pflegekräfte und Handwerker in Bewohnerparkgebieten ihre Fahrzeuge abstellen.
Außerdem darf das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ab Juli digital Auskünfte über technische Fahrzeugdaten und fahrzeugbezogene Maßnahmen erteilen. Jeder, der über die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) verfügt, kann diese Informationen online abrufen - etwa zu Rückrufen aufgrund von Mängeln.
Für österreichische Autofahrer sind die neuen Regeln relevant, wenn sie in Deutschland unterwegs sind. Wer dort geblitzt wird oder andere Verkehrsverstöße begeht, muss die deutschen Vorschriften beachten.