Der Fall entschied sich erst jetzt, die "Tat" liegt allerdings fast vier Jahre zurück. Im Oktober 2022 wurde ein Autofahrer im Bezirk Mödling auf der Südautobahn (A2) mit 158 km/h erwischt – erlaubt waren an dieser Stelle eigentlich nur 80 km/h, da sich der Bereich in einer Baustelle befand.
Die Bezirkshauptmannschaft verhängte daraufhin eine Geldstrafe von 1.500 Euro. Der Lenker legte allerdings Einspruch ein und das Verfahren zog sich über mehrere Jahre bis zum Verfassungsgerichtshof.
Wie der "Kurier" berichtet, hob der Verfassungsgerichtshof die Geschwindigkeitsbeschränkung auf, da das Ende der 80er-Zone nicht klar geregelt war. Das Landesverwaltungsgericht folgte dieser Entscheidung und stellte das Strafverfahren ein.
Im betroffenen Abschnitt gab es Bauarbeiten in zwei hintereinander liegenden Bereichen. Da die Verordnung zur Geschwindigkeitsbegrenzung nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprach, wurde die Strafe aufgehoben.
Der Mann kam somit ohne Strafe davon, weil sich der Tatvorwurf ausschließlich auf die Überschreitung des 80-km/h-Limits bezog und das Gericht den Vorwurf im Nachhinein nicht auf das reguläre Tempolimit von 130 km/h ausweiten konnte.