Leserin Sophia W. fragt: "Gibt es ein an Anrecht auf Pflegeurlaub oder ist der Pflegeurlaub Vereinbarungssache?"
Seitens der AK Niederösterreich heißt es dazu: "Wenn Sie wegen der notwendigen Pflege eines erkrankten nahen Angehörigen oder eines Haushaltsmitglieds nicht arbeiten gehen können, haben Sie Anspruch auf bezahlte Pflegefreistellung. Eine Zustimmung vom Arbeitgeber ist nicht notwendig. Sie müssen den Arbeitgeber jedoch so rasch wie möglich informieren und der Arbeitgeber kann eine ärztliche Bestätigung verlangen."
Und weiter: "Pro Arbeitsjahr haben Sie Anspruch auf eine Woche Pflegefreistellung (im Ausmaß Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit). Der Anspruch entsteht sofort nach Antritt Ihres Arbeitsverhältnisses."
"Bei Problemen beraten Sie unsere Arbeitsrechtsexperten kompetent", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Mehr Infos: AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Tel.: 057171-22 000.
Dieser Artikel basiert auf einer Kooperation zwischen "Heute" und der AK Niederösterreich.