Jetzt ist die Entscheidung da: Im Prozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger ist am Montag am Landesgericht Linz das Urteil gefallen. Er wurde zusammen mit den beiden Mitangeklagten schuldig gesprochen.
Wöginger soll die Bewerbungsunterlagen eines VP-Bürgermeisters an den damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, weitergeleitet haben. Laut Anklage soll auf diesem Weg Einfluss auf die Besetzung genommen worden sein.
Die Details: Der Klubchef fasste sieben Monate bedingt und 43.200 Geldstrafe aus. Die anderen erhielten ebenfalls jeweils sieben Monate und dazu 30.840 bzw. 22.680 Euro aufgebrummt.
Die Richterin in ihrer Begründung: Das Beweisverfahren habe eindeutig gezeigt, dass es sich bei dem Ansinnen eindeutig nicht um ein "Bürgeranliegen" gehandelt habe. Es sei demnach nicht nur um die Weitergabe von Unterlagen gegangen. Auch die gesicherten Chat-Nachrichten würden klar dagegen sprechen.
Es sei "von Beginn an klar" gewesen, wer den Posten bekommen soll. Und: Schmid sei als Kronzeuge "glaubwürdig" gewesen.
Wie nahmen Wöginger und die drei Beschuldigten – zwei hochrangige Finanzbeamte – die Urteile auf? Alle wirkten bei der Verkündung sehr still, ruhig und gefasst.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte einen Schuldspruch gefordert, die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Wögingers Anwalt meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, die anderen beiden gaben keine Erklärung ab.