In einem Rechtsstreit zwischen dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) und der EVN konnte man sich auf einen Vergleich einigen. Betroffene Kunden erhalten eine Ausgleichszahlung oder eine Gutschrift.
Hintergrund: Die EVN habe im Zuge des Ukraine-Krieges eine Preisanpassung im September 2022 vorgezogen, das Gericht erklärte dies für unzulässig. Die Anmeldung für die Entschädigung ist bis 31. Juli 2025 möglich, auch ehemalige EVN-Kunden sind berechtigt.
Laut VKI profitieren über 300.000 Haushalte, die entsprechende Informationsschreiben erhalten, laut EVN handle es sich um rund 230.000 bis 240.000 Kunden.
Die Höhe der Zahlung ist abhängig vom individuellen Verbrauch. Von der Preiserhöhung 2022 betroffen waren die Tarife Optima Strom, Optima Eco, Optima Natur, Optima Eco Natur, Optima Gas und Optima Biogas.
Haushalte mit einem durchschnittlichen Strom- und Erdgas-Verbrauch können laut VKI mit "mehreren Hundert Euro rechnen". Auch die EVN sei froh, "eine gute Lösung im Sinne unserer Kundinnen und Kunden erreicht zu haben". "Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen aber deutlich, dass wir dringend Rechtssicherheit für notwendige Preisanpassungen brauchen. Mit dem geplanten Elektrizitätswirtschaftsgesetz muss hier nun endlich die nötige Klarheit geschaffen werden", so Herwig Hauenschild, Geschäftsführer der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG.
Die SPNÖ ortet hingegen ein "Schuldeingeständnis mit Ansage". "Es ist gut, dass es eine Einigung gibt und ich bin dem VKI sehr dankbar, dass er diese Einigung für die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher erreicht hat. Es zeigt aber auch, dass die EVN bereits vor langem selbst handeln hätte können. Die EVN hat das Vertrauen der Menschen verspielt und die schwarz-blaue Landeskoalition darf das nicht länger hinnehmen", so SPÖ-Landesparteivorsitzender Sven Hergovich.
Die SPNÖ fordert aber zudem auch "einen klaren politischen Kurswechsel", erklärt Hergovich weiter: "Es braucht endlich verbindliche Regeln, die die Menschen vor hohen Energiepreisen schützen und nicht die Unternehmensgewinne."