"Schon verjährt"

336 Überstunden! Chef wollte keinen Cent zahlen

Stolze 336 Überstunden wollte ein Zahnarzt einer ehemaligen Assistentin nach ihrem Jobende zunächst nicht auszahlen. Die Frau ging zur Arbeiterkammer.
André Wilding
27.07.2026, 19:19
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Beinahe sechseinhalb Jahre lang arbeitete eine Linzerin bei einem Zahnarzt im Zentralraum als zahnärztliche Assistentin. Das Arbeitsverhältnis endete durch einvernehmliche Auflösung. Offen waren 336 Plusstunden, die die Angestellte über die Jahre hinweg in einem Zeitkonto Monat für Monat mitgenommen hatte. Ihr Arbeitgeber weigerte sich zuerst, ihr diese zu bezahlen. Erst als die AK einschritt, kam die Frau zu ihrem Geld.

Plusstunden genau dokumentiert

Die zahnärztliche Assistentin hatte vorbildlich ihre Plusstunden Monat für Monat dokumentiert. Zum Zeitpunkt der einvernehmlichen Auflösung wies ihr Zeitkonto 336 Mehrarbeitsstunden aus. Diese hätte der Arbeitgeber inklusive Zuschlägen bei der Endabrechnung auszahlen müssen. Das tat er aber nicht. Außerdem stellte er ihr ein Dienstzeugnis aus, auf dem wesentliche Aufgabenbereiche der Frau nicht angeführt waren.

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Die Frau wandte sich an die Arbeiterkammer Oberösterreich. Diese intervenierte beim Arbeitgeber, der zwar das Dienstzeugnis korrigierte, die Plusstunden aber nicht zahlen wollte. Er meinte, diese seien schon "verjährt" und deswegen nicht zu bezahlen. Die AK stellte klar, dass es aufgrund des Zeitkontos weder Verfall noch Verjährung gab, wonach alle offenen Stunden zu zahlen seien. Am Ende musste sie Klage einreichen, damit die Frau zu ihrem Geld kam. Noch vor der ersten Gerichtsverhandlung zahlte der Arbeitgeber schließlich die offenen 11.000 Euro brutto.

AK warnt vor Verfallsfristen

AK-Präsident Andreas Stangl rät AK-Mitgliedern, sich bei offenen Entgeltansprüchen, so schnell wie möglich an den Betriebsrat, die Gewerkschaft oder die Arbeiterkammer zu wenden. In der Regel gibt es eine dreijährige Verjährungsfrist. In vielen Kollektivverträgen oder einzelnen Arbeitsverträgen sind aber deutlich kürzere Verfallsfristen für bestimmte Entgeltansprüche vorgesehen. Werden diese nicht rechtzeitig von den Beschäftigten geltend gemacht, können sie nicht mehr eingebracht werden.

"Die AK setzt sich vehement für die Abschaffung der Verfallsfristen ein. Wichtig ist, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer rasch zur AK kommen, wenn sie Bestandteile ihres Lohns oder Gehalts nicht bezahlt bekommen", sagt Stangl.

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