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348 € – Augenarzt klagt Mutter nach negativer Bewertung

Nach einem Besuch mit Kind beim Augenarzt war eine Mutter unzufrieden und bewertete den Mediziner schlecht. Dieser schaltete seine Anwälte ein.

Robert Cajic
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    Eine 38-jährige Niederösterreicherin bekam letzte Woche einen überraschenden Brief.
    Eine 38-jährige Niederösterreicherin bekam letzte Woche einen überraschenden Brief.
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    Die 38-jährige Adela war 2020 mit ihrem Kind bei einem Augenarzt im Weinviertel (NÖ). In der Ordination soll es laut ihr Diskussionen um das Tragen einer Maske des Kleinkindes gegeben haben. "Der Arzt war sehr unfreundlich und bereits an der Rezeption wurde meinem einjährigen Kind das Tragen einer Schutzmaske aufgezwungen", so die Leserin zu "Heute". Daraufhin habe sie – ohne Kommentar – dem Mediziner nur einen von fünf Bewertungssternen auf Google gegeben.

    Das dürfte dem Mediziner gar nicht gefallen haben – er schaltete daraufhin seine Rechtsanwälte ein. Jetzt flatterte die unerfreuliche Post in Adelas Haus: Sie soll 348 Euro Anwaltskosten begleichen, weil diese nach der Negativbewertung des Mediziners tätig geworden waren.

    Anzeigen wegen schlechter Bewertungen kommen immer wieder vor

    Was auf den ersten Blick wie ein Fake-Brief aussieht, ist indes Realität: Das Schriftstück wurde von Rechtsanwälten im Auftrag des Mediziners verfasst. Denn: Die negative Bewertung enthalte weder eine Begründung, noch eine verbale Äußerung. Kurzum: Für den Mediziner war unklar, ob es sich um die Beurteilung einer realen Patientin oder eine erfundene Bewertung handle. "Ich hätte das nie für möglich gehalten", sagt Adela.

    Dass Anzeigen wie jene des Augenarztes aus dem Weinviertel gar nicht unüblich sind, bestätigte ein Pressesprecher der Internet Ombudsstelle. Online-Bewertungen sind für Ärzte, Selbstständige nämlich enorm wichtig. Viele Mediziner oder Unternehmer arbeiten daher mit Anwälten zusammen.

    Leserin muss keine Konsequenzen befürchten

    Ein Pressesprecher der Ombudsstelle bestätigte gegenüber "Heute": "Wichtig ist bei solchen Bewertungen, dass man sich auf wahren Gegebenheiten äußert und nichts dazu erfindet". Dies sei dann nämlich rechtswidrig und wegen Rufschädigung sogar strafbar. Trotz aller Aufregung muss die Niederösterreicherin also keine Zahlung oder gar Klage befürchten. "Man darf seine subjektiv erlebten Erfahrungen im Internet äußern, solange diese auch wirklich so stattgefunden haben", versicherte der Pressesprecher. 

    Bei einer Klage müsse der Augenarzt nämlich beweisen, dass die Leserin gar nicht Patientin in seiner Praxis war. Da die Niederösterreicherin aber einen Eintrag über den Arztbesuch im Mutter-Kind-Pass hat, ist sie somit aus dem Schneider. 

    Internet Ombudsstelle beantwortet rechtliche Fragen zu Online-Problemen

    Die Internet Ombudsstelle sieht sich immer wieder mit Problemen der Internet-User zu Hass im Netz, Internetbetrügern oder Anzeigen aufgrund von Bewertungen konfrontiert. Der Pressesprecher der Ombudsstelle betont deshalb im "Heute"-Talk, dass die Betroffenen sich unter der Homepage "www.ombudsstelle.at" kostenlos rechtlich beraten lassen können.

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