Wirtschaft

3G am Arbeitsplatz: Verweigerern droht jetzt Kündigung

Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) plädiert für eine 3G-Regel am Arbeitsplatz. Verweigerern droht im schlimmsten Fall sogar die Kündigung. 

Michael Rauhofer-Redl
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Coronatests zu Hause: In Oberösterreich werden sie anerkannt.
Coronatests zu Hause: In Oberösterreich werden sie anerkannt.
Utrecht, Robin / Action Press / picturedesk.com

Um "gut durch den Winter zu kommen" überlegt die Bundesregierung offenbar die Einführung der 3G-Regel auch am Arbeitsplatz. Arbeitnehmer müssten so also entweder geimpft, genesen oder negativ auf das Coronavirus getestet sein, um an den Arbeitsplatz gelangen zu können. In vielen Betrieben werde das Modell schon umgesetzt, so Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP). In einem weiteren Schritt sollen nun aber offenbar auch rechtliche Grundlagen für mögliche Konsequenzen geschaffen werden. 

Einerseits brauche man eine hohe Impfquote, andererseits brauche man weiterhin aber auch Vorsicht in Bereichen, wo viele Menschen zusammenkommen. Die Möglichkeit, sich in dieser Häufigkeit testen zu lassen, verschaffe Österreich einen Vorteil, so Kocher. "Wenn wir über 3G am Arbeitsplatz sprechen, dann würden wir diesen Vorteil über diese nächste Wintersaison mitnehmen. Deshalb halte ich das für gut". Es sei allerdings noch nicht klar, wie das ausgestaltet werden sollen, diesbezügliche Gespräche würden gerade laufen. 

Bei Weigerung droht Kündigung

So denkt der Minister etwa an ein Stufensystem der Einführung, das auch die Anzahl an zusammenkommenden Personen berücksichtigt. Es gehe nun auch darum die "arbeitsrechtlichen Konsequenzen aufzuzeigen". Diese müssten via Verordnung aus dem Gesundheitsministerium geklärt werden, so Kocher. 

Sollte sich gesetzlich nichts ändern, dann wären die Konsequenzen für Testverweigerer im Arbeitsrecht klar geregelt. So müsste der Arbeitnehmer, das Einverständnis des Arbeitgebers vorausgesetzt, Urlaub nehmen. Eine andere Möglichkeit wäre der Wegfall der Entgeltfortzahlung. Das heißt: Kann ein Arbeitnehmer für einen Tag keinen 3G-Nachweis erbringen, würde er an diesem Tag um sein Gehalt umfallen. Arbeitsrechtsexperten gehen sogar einen Schritt weiter. Weigert sich ein Arbeitnehmer beharrlich, einen negativen Test vorzulegen, so sei auch die Kündigung rechtlich möglich und vertretbar. Entsprechende Fälle hätte auch schon vor Höchstgerichten Bestand gehabt, so Kocher im Ö1-Interview. 

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    Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com