Politik

4.300€ Strafe – Blümel gewinnt Klage gegen Twitter-User

Am Landesgericht für Strafsachen Wien wurde heute einem kleinen Twitter-User der Prozess gemacht, weil er die ÖVP "vergesslich oder korrupt" nannte.

Leo Stempfl
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Dieser Tweet stieß Finanzminister Gernot Blümel sauer auf.
Dieser Tweet stieß Finanzminister Gernot Blümel sauer auf.
"Heute"-Montage: Twitter, Tobias Steinmaurer / picturedesk.com

Obwohl der Pensionist mit damals rund 200 Followern am politischen Spektrum auf der linken Seite steht, akzeptiere er Konservative wie Othmar Karas, Erhard Busek oder Jörg Mauthe. Die jetzige türkise Führung sei hingegen "nur mehr korrupt und machtgeil", schrieb er im März als Antwort an einen anderen Twitter-User. "Und wenn mich auch der laptoplose Blümel verklagt, diese Partei ist vergesslich oder korrupt."

Gesagt, getan: Finanzminister Gernot Blümel klagte wegen übler Nachrede. Auch wenn er sich im Ibiza-U-Ausschuss 86 Mal nicht erinnern konnte, sah die Anwältin der ÖVP-Kanzlei ihren Mandanten konkret von den falschen Anschuldigungen der Korruption betroffen. Die Verteidigung des Twitter-Users übernahm die renommierte Medienanwältin Maria Windhager. Sie sah den Tweet eher als Kritik  an der Haltung der neuen Volkspartei im Vergleich zu den bürgerlichen Urgesteinen.

Man stritt sich zudem über den umgangssprachlichen Gebrauch des Begriffs "korrupt", wie "Der Standard" berichtet. Selbst in zahlreichen Berichten von Qualitätsmedien würde "korrupt" nicht im strafrechtlichen Sinne, sondern im moralischen Sinne für verwerfliches Verhalten gebraucht werden. Für den Tatbestand der üblen Nachrede reiche es aber aus, jemandem auch nur moralisch unehrenhaftes Verhalten vorzuwerfen, argumentierte die ÖVP-Anwältin.

Verurteilung

Die Richterin sah das ähnlich: Gernot Blümel sei in diesem Fall zweifellos mitgemeint, den Begriff "korrupt" gelte es, sorgsam zu verwenden. Sie verurteilte den Twitter-Nutzer zu einer Geldstrafe von 4.200 Euro, wobei 1.050 davon unbedingt zu zahlen sind. Außerdem muss er Blümel, der nicht persönlich am Prozess teilnahm, 100 Euro an Entschädigung nach dem Mediengesetz leisten. 

Laut dem "Standard" schloss Anwältin Windhager mit: "Ein allgemeiner moralischer Gesinnungsvorwurf muss im politischen Diskurs gegen die ÖVP zulässig sein. Wenn man das nicht mehr sagen kann, dann gute Nacht Österreich, dann ab nach Straßburg!" Sie kündigte Berufung an, die Causa geht in die nächste Instanz ans Oberlandesgericht Wien.