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5,70 € pro Tag vom AMS – Wienerin muss Kinder hergeben

Die Wienerin Sandra B. musste wegen ihres geringen Einkommens die Obsorge für zwei Kinder an ihre Mutter abgeben. Finanzielle Hilfe bekommt sie kaum.

Rhea Schlager
Die Wienerin leidet stark unter ihrer finanziellen Lage.
Die Wienerin leidet stark unter ihrer finanziellen Lage.
Stanislav Kogiku / picturedesk.com / privat

Verzweiflung bei der 28-jährigen Wienerin Sandra B.: Obwohl sie drei Kinder hat und alleinerziehend ist, bekommt sie vom Arbeitsmarktservice (AMS) nur 5,68 Euro pro Tag. Das Geld reicht aber hinten und vorne nicht, weshalb sie die Obsorge über zwei ihrer Kinder sogar ihrer Mutter überlassen musste.

"Seit Jahren fühle ich mich von den Betreuern vom AMS und dem Sozialamt ungerecht behandelt und schikaniert", erzählt die junge Mutter, die nun in Niederösterreich lebt, im "Heute"-Gespräch. "Ständig werden meine Anträge abgewiesen, weshalb ich mit einer Notstandshilfe von 215,96 Euro im Monat leben muss. Sozialleistungen beziehe ich keine."

Keine Rezeptgebührenbefreiung

Beide Töchter der Wahl-Niederösterreicherin sollen mittlerweile bei deren Oma leben, wofür Sandra B. auch noch Unterhalt in der Höhe von insgesamt 260 Euro zahlen müsste. Das Geld würde aber momentan vom Oberlandesgericht bevorschusst, da sich die 28-Jährige nicht mal diesen Betrag leisten könne, erklärt sie.

"Für den Kindergarten meines fünfjährigen Sohnes muss ich monatlich über 100 Euro bezahlen", berichtet Sandra B. weiter. "Er ist Asthmatiker und hat viele Allergien, wofür ich monatlich auch immer wieder Medikamente kaufen muss, weil ich von der Rezeptgebührenbefreiung abgewiesen wurde. Ich bin somit komplett auf mich alleine gestellt und völlig verzweifelt."

Wienerin kann sich keine Wohnung leisten

Eine eigene Wohnung kann sich die 28-Jährige auch schon länger nicht mehr leisten und musste deshalb bei einem Freund unterkommen. "Ich bin seit fünf Jahren geschieden, aber weil ich bei einem Bekannten gemeldet war, wurde sein Einkommen miteinbezogen." Denn laut der Wienerin meinten die Behörden, dass es sich bei dem Freund um den Partner von Sandra B. handelt. "Deshalb hab ich damals schon keine Sozialleistungen erhalten."

Auch das Ummelden beim eigenen Großvater half nichts, denn auch hier wurde dessen Pension in den Berechnungen berücksichtigt. "Inzwischen lebe ich wieder bei einem Bekannten, aber das ist nicht die Lösung. Ich brauche dringend eine eigene Wohnung für mich und meinen Sohn."

Bezug richtet sich nach Arbeitslosengeld

"Die Notstandshilfe ist eine finanzielle Leistung nach dem Bezug von Arbeitslosengeld", erklärt Martina Fischlmayr, Pressesprecherin des AMS Niederösterreich. "Die Höhe der Notstandshilfe richtet sich nach der Höhe des zuvor bezogenen Arbeitslosengelds, im konkreten Fall erhält die Kundin 95% ihres Arbeitslosengeld-Grundbetrages."

Sandra B. hatte zuvor allerdings ein sehr niedriges Arbeitslosengeld und das wirkt sich auch auf die Notstandshilfe aus, so Fischlmayr. "Die Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeld sowie der Notstandshilfe sind im Arbeitslosenversicherungsgesetz geregelt. Das AMS hat hier keinerlei Ermessensspielraum."

Das Sozialamt hat zu diesem Fall keine Stellungnahme abgegeben.

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