Um die finanziellen Mehrbelastungen für das Heizen in der kalten Jahreszeit auszugleichen, werden Salzburger mit einem einmaligen Zuschuss unterstützt. So weit, so gut. Doch wer sich die 600 Euro sichern möchte, sollte sich beeilen. Die Antragsfrist endet am Montag (30. September)!
Um Anspruch auf den Heizkostenzuschuss zu haben, dürfen Einzelpersonen nun 1.392 Euro netto verdienen. Bei Ehen, Lebensgemeinschaften oder Partnerschaften liegt die Einkommensgrenzen bei 1.820 Euro netto.
Anträge können entweder online über die Homepage des Landes oder über die Wohnsitzgemeinde eingereicht werden. Da erfahrungsgemäß mit vielen Anträgen zu rechnen ist, kann die Bearbeitungszeit zwischen fünf und zehn Wochen lang dauern.
Auch das Land Oberösterreich unterstützt einkommensschwache Haushalte erneut mit einem Heizkostenzuschuss in der Höhe von 200 Euro. Die Einkommensgrenzen (Basis ist das Jahresbrutto für 2023) belaufen sich bei einem Ein-Personen-Haushalt auf 19.070 Euro, bei einem Mehr-Personen-Haushalt auf 26.940 Euro. Der Heiz-Bonus kann bis 30. November auf ooe.gv.at beantragt werden.
Darüber hinaus gilt auch die Strompreisbremse noch bis Jahresende. Diese subventioniert die Kosten für einen Verbrauch der ersten 2.900 kWh pro Jahr mit 30 Cent – und soll eine durchschnittliche Entlastung von bis zu 500 Euro jährlich bringen. Sie gilt nur für private Haushalte, nicht jedoch für Firmen oder Vereine. Ein Antrag dafür ist nicht notwendig, der Betrag kommt automatisch auf der Stromrechnung zur Anwendung.
Alle Haushalte mit mehr als drei Personen erhalten einen zusätzlichen Betrag, den "Stromergänzungszuschuss" in der Höhe von 105 Euro jährlich ausbezahlt. Auch dieser Betrag kommt automatisch auf der Stromrechnung zur Anwendung. Details dazu findet man auf stromkostenzuschuss.gv.at.