Politik

"600 € für alle" Ministerin enthüllt wahre Impf-Strafen

Im "Heute"-Interview spricht Ministerin Karoline Edtstadler Impfpflicht-Klartext. Sie erklärt die Strafen – und wie man ihnen völlig entgehen kann.

Clemens Oistric
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"Heute"-Talk mit Verfassungsministerin Karoline Edtstadler im Kanzleramt. Wie immer ist Hund "Struppi" an ihrer Seite; der Mischlings-Rüde crasht zwischenzeitlich auch das Gespräch. Er war bei vielen Beratungsrunden zum Gesetzesentwurf dabei. Ob eine Impfpflicht in einem liberalen Staat nicht ein Verzweiflungsakt sei? "Sie ist eine Ultima ratio; das letzte Mittel. Niemand wollte sie ursprünglich", findet die VP-Politikerin klare Worte. Sie sagt aber auch: "Wir brauchen eine viel höhere Durchimpfungsrate, um uns nicht mehr von Lockdown zu Lockdown zu hanteln. Diese erreichen wir durch Kampagnen und Beratung nicht." Ziel der Regierung? "90 Prozent der impfbaren Bevölkerung."

"600 € pauschal für alle"

Im Februar soll das Gesetz in Kraft treten. Erster von vier Impfstichtagen im Jahr 2022 ist der 15. März. Erste Schätzungen gehen von bis zu einer Million Impfverweigerern aus. Damit die Sache für die Länder vollziehbar bleibe, werde man laut der Ministerin verstärkt auf Schnell-Verfahren setzen.

DANN DIE EDTSTADLER-ANSAGE: "Die 600 Euro im abgekürzten Verfahren sind pauschal und für alle ab 18 gleich – egal ob für den Universitätsprofessor oder die Reinigungskraft."

Eine Erleichterung soll es für Junge geben: "Es gibt aber die Möglichkeit durch Verordnung des Gesundheitsministers, dass gewisse Personengruppen – etwa Minderjährige – niedrigere Pauschalstrafen bekommen." Ansonsten werde bei den Strafverfügungen der Tarif von 600 Euro pauschal für jeden ausgestellt, der am Impfstichtag die vorgesehenen Impfungen nicht hat.

Zwei Möglichkeiten für Gestrafte

Wer eine solche nachhause geschickt bekommt, hat zwei Möglichkeiten:

➤ Einspruch: "Dann ist das ordentliche Verfahren einzuleiten. Die Strafe kann dann höher oder niedriger ausfallen, da Einkommen oder Sorgepflichten berücksichtigt werden."

➤ Rausimpfen: "Jeder, der sagt, ich habe ohnehin vor, mich impfen zu lassen, der kann einen Einspruch machen und im ordentlichen Verfahren nachweisen, jetzt geimpft zu sein", so Edtstadler. Dann komme man aus der Strafe ganz hinaus: "Wir wollen die Menschen nicht strafen. Wir wollen, dass sie sich impfen lassen."

Video: Edtstadler erklärt die Strafen

Maximal 4.800 € in 2 Jahren

Die Gesamt-Strafe für Hardcore-Impfverweigerer beläuft sich übrigens auf 4.800 Euro. Die Ministerin rechnet vor: "Pro Jahr wird es vier Impfstichtage geben. Bei zweijähriger Gültigkeit des Gesetzes wird es acht Mal 600 Euro Strafe geben. Das ist das Maximum, wenn Sie ein abgekürztes Verfahren bekommen." Doch die Behörde hat noch ein anderes Mittel zur Verfügung: "Sie kann – wenn sie von Vornherein weiß, dass es einen Impfgegner betrifft – gleich ein ordentliches Verfahren einleiten. Da drohen dann höhere Strafen." Exakt: bis zu 3.600 Euro (siehe oben).

"Dann kommt der Exekutor"

Und was geschieht, wenn man die Strafe einfach nicht einzahlt? Edtstadler: "Genau das, was auch normalerweise passiert, wenn Sie eine Strafe – etwa für Schnellfahren – nicht einzahlen: Dann wird irgendwann der Exekutor vor der Türe stehen und die Geldstrafe eintreiben. Letztlich kommt dann der Kuckuck, wenn Sie's nicht zahlen können – das wäre aber wirklich die Eskalationsstufe." Die Ministerin wies aber darauf hin, "dass wir hier keine Ersatzfreiheitsstrafe verhängen".

"Wir sind eine Gesellschaft"

Ob man daher ein Freikaufen befürchte? Die Ministerin dazu: "Letztlich ist das etwas, das wir in Kauf nehmen müssen, schließlich ist es eine Impfpflicht, aber kein Impfzwang. Wir hoffen aber doch, dass wir jene noch überzeugen, die skeptisch sind." Edtstadler wünscht sich, "dass wir wieder friedvoller miteinander umgehen und die ganze Sache nicht so eskaliert". Nachsatz: "Wir sind eine Gesellschaft und es gibt ein Virus – dieses gilt es gemeinsam zu bekämpfen."

Video: Ministerin beantwortet Leserfragen

Da zahlreiche "Heute"-Leser noch viele Fragen haben, beantwortete Edtstadler einige davon. Für etwaige Impfschäden würde "der Staat die Haftung übernehmen müssen", sagte sie etwa. Von der Pflicht ausgenommen sind Schwangere. "Es gibt aber eine klare Empfehlung für sie, sich impfen zu lassen. Es besteht die Gefahr für Mutter und Kind, an Corona zu erkranken und bei ungeborenen Kindern ist es so, dass sie durch die Impfung der Mutter auch Antikörper entwickeln." Stillende Mütter seien hingegen nicht ausgenommen. Wie lang die Impfpflicht gelten wird – und ob auch ein vierter Stich verpflichtend vorgesehen ist – siehe Video:

"Die Impfung schützt vor Tod und schweren Verläufen."

Auch hinsichtlich der Omikron-Variante, die den Impfschutz unterlaufen könnte, hat die frühere Richterin eine klare Antwort parat: "Sollte sich irgendwann herausstellen, dass diese Impfung nicht wirkt, dann müssen wir die Debatte neu starten." Derzeit sei jedoch wissenschaftlich belegt: "Die Impfung schützt vor Tod und schweren Verläufen."

Video: Ist die Impfpflicht von der Verfassung gedeckt?

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