Ein Baby auf dem Arm, schwere Vorwürfe im Raum: Für eine sechsfache Mutter begann der Prozess am Landesgericht Feldkirch mit einer ungewöhnlichen Szene. Die 30-Jährige musste sich wegen mutmaßlich zu Unrecht bezogener Sozialleistungen verantworten. Doch auch der Streit mit dem Kindesvater beschäftigte das Gericht.
Über Jahre hinweg soll die Angeklagte Behörden über ihre Lebensumstände im Unklaren gelassen haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, zwischen September 2019 und März 2025 verschiedene Sozialleistungen bezogen zu haben, obwohl ihr diese nicht zugestanden seien.
Der mutmaßliche Schaden: mindestens 61.797,22 Euro. Betroffen waren unter anderem Familienbeihilfe, Wohnbeihilfe, Notstandshilfe sowie Unterhaltsvorschüsse.
Für Leistungen aus dem Jahr 2022 bekannte sich die Frau schuldig. Sie habe damals in Deutschland gelebt, sei aber davon ausgegangen, ihren Hauptwohnsitz weiterhin in Österreich zu haben. Verteidiger Dieter Klien verwies auf die Lebenssituation seiner Mandantin als sechsfache Mutter. Den Fall bezeichnete er als erklärbar, aber nicht entschuldbar.
Neben dem Vorwurf des Sozialbetrugs ging es im Gerichtssaal auch um eine Anzeige gegen den Vater ihrer Kinder. Die Frau soll bei der Polizei behauptet haben, der Mann habe ihr mit der flachen Hand aufs Ohr geschlagen und dabei ihr Trommelfell verletzt. "Die Ohrfeige hat es nie gegeben", sagte die Angeklagte laut "Vorarlberg online". Sie gestand, die damalige Aussage bewusst falsch getätigt zu haben.
Als Erklärung schilderte sie einen eskalierten Streit um die gemeinsamen Kinder. Der Kindesvater habe sie zu einem Urlaub nach Kamerun gelockt und dort ihr und den Kindern die Pässe abgenommen. Erst mithilfe der Botschaft und weiterer Behörden sei die Rückkehr gelungen.
Weil der Mann später nicht auffindbar gewesen sei und ihr die behördlichen Schritte zu langsam vorangegangen seien, habe sie mit der falschen Aussage die Angelegenheit beschleunigen wollen.
Die Beziehung beschrieb die 30-Jährige als "toxisch" und von emotionaler Abhängigkeit geprägt. Zum aktuellen Verhältnis sagte sie: "Er bedroht mich." Sie habe den Eindruck, dass er ihr die Kinder wegnehmen wolle.
Im weiteren Verlauf wurden Vertreter der betroffenen Behörden befragt. Dabei ging es vor allem darum, ob diese von den Auslandsaufenthalten der Frau gewusst hatten.
Die Antworten fielen unterschiedlich aus: Teilweise seien die Aufenthalte bekannt gewesen, teilweise nicht. Auch mögliche Unterhaltszahlungen des Kindesvaters kamen zur Sprache. Die Angeklagte bestritt, regelmäßig Geld von ihm erhalten zu haben. Er habe ihr höchstens Geschenke gemacht, Kleidung gekauft oder Essen bezahlt.
Für die weitere Klärung des Falls fehlt nun ein wichtiger Zeuge: der Kindesvater selbst. Er war nicht zum Gerichtstermin erschienen.
Die Staatsanwältin beantragte deshalb seine Einvernahme. Die Richterin gab dem Antrag statt. Der Prozess wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.