Oberösterreich

635 Überstunden nicht gezahlt – Frau bekam nun 8.000 €

Die Bäckerin war verzweifelt: Ihr Arbeitgeber wollte sie um Tausende Euro sterben lassen. Die Frau schaltete das Gericht ein.

Tobias Prietzel
Nach ihrer Kündigung verging der Bäckerin das Lachen. (Symbolbild)
Nach ihrer Kündigung verging der Bäckerin das Lachen. (Symbolbild)
Getty Images

Am 8. März ist "Weltfrauentag". Gründe zu feiern gibt es nur wenige. Weibliche Beschäftigte sind in der Arbeitswelt nach wie vor stark benachteiligt.

Immer mehr Frauen tappen etwa in die Teilzeit-Falle: Der Anteil jener, die nur stundenweise arbeiten, wuchs in den vergangenen 15 Jahren von 41 auf 52 Prozent. Kinder, alleinerziehend: Den Beschäftigten bleibt oft nichts anderes übrig.

Apropos Ungerechtigkeit – die Arbeiterkammer berichtet jetzt von einem besonders tragischen Fall einer Arbeitnehmerin: Sie hatte das Dienstverhältnis mit ihrem Chef im Bezirk Perg beendet, der wollte die ihr zustehenden Zahlungen einfach nicht leisten.

Die Arbeiterkammer listet auf: Die gelernte Bäckerin sollte bei der Entlohnung für 635 Überstunden, den Nachtzuschlägen für 741 Arbeitsstunden und der Urlaubs-Ersatzleistung (35 Wochentage) durch die Finger schauen.

Was der AK Oberösterreich besonders aufstößt: Der Dienstgeber hatte in einer schriftlichen Vereinbarung auf die Verfalls- und Verjährungsbestimmungen verzichtet und eine rechtzeitige Auszahlung der Ansprüche zugesichert.

Die Frau wandte sich an die Experten der Bezirksstelle Perg. Die intervenierte beim Ex-Chef – jedoch ohne Erfolg: Der Dienstgeber reagierte nicht.

Vergleich erzielt

Die Arbeiterkammer zog daraufhin mit der Bäckerin vor Gericht. Im Zuge eines Vergleichs konnten schließlich fast 8.000 Euro für die Beschäftigte erstritten werden.

Lehrling verlor fast Arm

Ein Lehrling verlor bei einem Arbeitsunfall in Steyr beinahe einen Arm. Doppelt tragisch: Die Versicherung wollte nicht länger zahlen. Der Bursch wandte sich an die AK.

Die Kammer ging vor Gericht und forderte eine Weiterzahlung der Rente. Der Lehrling erhält das Geld nun wieder – derzeit ohne Befristung.