Nächste vorläufige Pkw-Beschlagnahmung in Niederösterreich! Bedienstete der Polizeiinspektion St. Andrä-Wördern konnten am Sonntag gegen 17.20 Uhr auf der L120 im Gemeindegebiet von St. Andrä-Wördern (Bezirk Tulln) einen Pkw mit einer Geschwindigkeit von 155 km/h statt der erlaubten 70 km/h messen.
Dem Lenker, ein 20-jähriger Probeführerscheinbesitzer aus dem Bezirk Tulln, wurde der Führerschein vorläufig abgenommen und der Pkw vorläufig beschlagnahmt. "Er wird der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt", heißt es seitens der Landespolizeidirektion.
Mit der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) kann seit 1. März 2024 das Auto von extremen Rasern an Ort und Stelle beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden: "Damit folgt Österreich dem Beispiel von anderen europäischen Ländern und ermöglicht rücksichtslose und gefährliche Raserei mit dem Verfall des Fahrzeugs zu bestrafen und die Allgemeinheit zu schützen", heißt es seitens des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt und Energie.