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Ab 1. Jänner zahlt Vermieter kaputte Therme

Heute Redaktion
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Ab dem Jahreswechsel kommt etwas Licht in Graubereiche des österreichischen Wohnrechts. Ab 1. Jänner 2015 muss der Vermieter für eine neue Therme zahlen, wenn die alte kaputtgeht. Der Mieter ist dafür - wie bisher auch - weiterhin für die Wartung zuständig. Jetzt ist das aber per Gesetz klar definiert. Zu finden ist der entsprechende Passus laut Österreichischenm Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI) aber nicht im Mietrechtsgesetz, sondern in Artikel 4 der Wohnrechtsnovelle 2015.

Die Neuregelung betrifft den Kauf von mitvermieteten Wärmeaufbereitungsgeräten wie Heizthermen, Elektroboiler, etc. und fällt künftig unter die "Erhaltungspflicht des Vermieters". Sie gelte auch für alle Mietverträge, die bereits bestehen - unabhängig davon, was im Mietvertrag vereinbart wurde, sagte der Geschäftsführer des ÖVI, Anton Holzapfel, am Montag in Wien.
Allerdings können Mieter, die bereits eine neue Therme angeschafft haben, vom Vermieter nicht nachträglich das Geld dafür verlangen. Es gilt lediglich die zehnjährige Abschreibungsdauer. Dies bedeutet, dass Sie sich beim Auszug aus der Wohnung vor Ablauf von zehn Jahren die Investitionskosten anteilig (10 Prozent pro Jahr) refundieren lassen können.

Immobilienwirtschaft rechnet mit hohen Kosten

Die ab Jänner geltenden Vorgaben für die Thermenerhaltung durch den Vermieter seien nur durch einen politischen Kuhhandel möglich geworden, kritisierte ÖVI-Präsident Georg Flödl.
Im Gegenzug für die Behebung der jahrelangen Rechtsunsicherheit bei den Thermen wurde für die Vermieter jedoch Klarheit betreffend Wohnungseigentumszubehör geschaffen: Kellerabteile, Gärten und Autoabstellplätze, die als Zubehör eindeutig einer bestimmten Wohnung zugewiesen sind, müssen nicht zwingend im Grundbuch eingetragen sein, um ihnen zu gehören. Diese Neuregelung gilt auch rückwirkend.

Bei einer Richtwert-Mietwohnung in Wien koste die Erneuerung der Therme den Vermieter den Mietzins von zwei Jahren, meinte Holzapfel. So lange brauche der Vermieter, um die Therme zu refinanzieren. Ab 2015 schreibe die EU nämlich bestimmte Brennwertthermen vor, die etwa 4.000 Euro kosten und teuer sind.