Wirtschaft

Ab DIESEM Tag gilt Winterreifenpflicht in Österreich

Ab 1. November gilt in Österreich die "situative Winterausrüstungspflicht". Wer sich nicht daran hält, dem drohen saftige Strafen.
27.10.2020, 11:34

In Teilen Österreichs hat es zuletzt bereits bis in tiefere Lagen geschneit. Es ist also höchste Zeit, die Winterreifen aufzuziehen, zumal ab 1. November ohnehin die situative Winterausrüstungspflicht gilt. ÖAMTC-Jurist Alexander Letziki erklärt: "Von 1. November bis 15. April müssen bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen, also bei Schnee, Matsch oder Eis, auf allen Rädern Winterreifen montiert sein."

Diese Regel gilt übrigens nicht nur für Pkw und Klein-Lkw bis 3,5 Tonnen, sondern auch für "Mopedautos". Gesetzeskonforme Winterreifen erkennt man an der "M+S"- und/oder einer Schneeflocken-Kennzeichnung. "Doch damit ist es nicht getan", weiß der Rechtsexperte des Mobilitätsclubs. "Die Profiltiefe muss mindestens vier Millimeter betragen."

Strafen bis zu 5.000 Euro

Wer sich nicht an die Winterreifenpflicht hält oder mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist, muss mit einer Verwaltungsstrafe rechnen (Organmandat in Höhe von etwa 50 Euro). Werden andere Verkehrsteilnehmer durch falsche Bereifung gefährdet, reicht das Strafmaß theoretisch bis zu 5.000 Euro. Passiert ein Unfall und man hat auf winterlicher Fahrbahn Sommerreifen montiert, muss man – neben den Unfallfolgen – mit weiteren Unannehmlichkeiten rechnen.

So muss die Haftpflichtversicherung  dem Geschädigten zwar seinen Schaden ersetzen, die Kaskoversicherung kann eine Zahlung an den Pkw-Besitzer aber aufgrund "grober Fahrlässigkeit" ablehnen. "Verschuldet man wegen vorschriftswidriger Bereifung einen Unfall mit Personenschaden – eine Teilschuld genügt hier – muss man auch mit einer Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft rechnen", so Letitzki.

So schnell solltest du mit Schneeketten maximal fahren

Der ÖAMTC-Experte rät Lenkern daher dringend, den Reifenwechsel so bald wie möglich in Angriff zu nehmen. Auch wenn es vielleicht noch nicht schneit, kann z. B. Morgenfrost auch in Niederungen für glatte Straßen sorgen.

Bezüglich Schneeketten erklärt Letitzki: "Beim Fahren mit angelegten Ketten auf Schneefahrbahn sollte man eine Geschwindigkeit von 50 km/h nicht überschreiten." Als Alternative zu Winterreifen ist es zwar erlaubt, Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern zu montieren, sofern die Straße durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt ist – der Mobilitätsclub rät jedoch dringend davon ab.

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