Coronavirus

Ab Mittwoch gelten diese neuen Corona-Regelungen

Home Office, Förderaufstockungen und auch Gesetzesnovellen betreffend Impfungen und Corona-Test werden am Mittwoch im Nationalrat behandelt.

Roman Palman
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Polizeisperre am Ring wegen illegaler Corona-Demo (Archivfoto). Am Mittwoch beschließt der Nationalrat neue Corona-Gesetze.
Polizeisperre am Ring wegen illegaler Corona-Demo (Archivfoto). Am Mittwoch beschließt der Nationalrat neue Corona-Gesetze.
ALEX HALADA / picturedesk.com

Der Nationalrat wird sich auch in seiner nächsten Sitzung am Mittwoch (24. Februar) vorrangig mit Gesetzesvorhaben im Zusammenhang mit der Corona-Krise befassen. So sei laut einem Ausblick der Parlamentsdirektion nicht nur geplant, die Freistellungsregelung für schwangere Beschäftigte in Berufen mit Körperkontakt und verschiedene steuerrechtliche Corona-Sonderregelungen zu verlängern, sondern auch die Corona-Kurzarbeit – "Heute" berichtete.

Zudem haben die zuständigen Ausschüsse kurzfristig den Weg für die kostenlose Abgabe von fünf Antigen-Tests pro Monat für alle Versicherten und für die Verlängerung von Abgaben- und Steuerstundungen um weitere drei Monate freigemacht. Es gibt auch Neuerungen bei Tests in Apotheken und bei den Impfungen. 

Auch für Notstandshilfebezieher, Künstler und gewerbliche Privatzimmer-Vermieter sind zusätzliche Hilfen vorgesehen. Ebenso könnten der steuerrechtliche Teil des Homeoffice-Pakets und Zuschüsse für betriebliche Corona-Testungen vom Nationalrat beschlossen werden. Die Regelungen im Detail:

120 Millionen Euro für Künstler

Um die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie für Künstler abzufedern, wurden im vergangenen Jahr mehrere Fördertöpfe – ein Überbrückungsfonds als Ersatz für Einnahmenausfälle und ein eigener COVID-19-Fonds für besondere Not- und Härtefälle – eingerichtet. Beide sollen nun ein weiteres Mal aufgestockt werden.

Konkret ist vorgesehen, für den COVID-19-Fonds nochmals 20 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen und die bisherigen Mittel damit zu verdoppeln. Zudem wird der Überbrückungsfonds für selbstständige Künstler in Notlage um weitere 10 Millionen Euro aufgestockt. Damit stehen bis Ende 2021 für diesen Bereich Förderungen in der Höhe von insgesamt 120 Millionen Euro bereit.

Härtefallfonds

Vom Tourismusausschuss wurde die Ausweitung des Härtefallfonds auf den Weg gebracht. Künftig sollen nicht nur Vermieter von Privatzimmern mit maximal zehn Gästebetten im eigenen Haushalt Gelder erhalten, sondern auch all jene, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte gemäß Einkommensteuergesetz erzielen und dafür Nächtigungsabgaben abführen. Die Detailregelungen dazu sollen in den nächsten Wochen vorliegen.

Notstandshilfe

Breite Zustimmung im Sozialausschuss erhielt das Vorhaben der Regierungsparteien, die Notstandshilfe für weitere drei Monate auf die Höhe des Arbeitslosengeldes aufzustocken – und zwar rückwirkend ab Jänner. Personen, die schon länger arbeitslos sind und aufgrund der Corona-Krise kaum Möglichkeiten haben, einen neuen Job zu finden, werden damit noch bis Ende März höhere Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bekommen.

Sonderregelung

Mit der Gesetzesnovelle wird außerdem eine Corona-Sonderregelung für selbständig Erwerbstätige ein zweites Mal, und zwar bis Ende März, verlängert. Dabei geht es um den Bezug von Arbeitslosengeld durch selbständig Erwerbstätige, die ihre Erwerbstätigkeit vorübergehend eingestellt haben, aber nach wie vor als Selbständige pensionsversichert sind. Begründet wird die nochmalige Verlängerung der Bestimmung mit dem mittlerweile dritten Lockdown.

Kurzarbeit

Zu erwarten ist außerdem, dass der Nationalrat eine Verlängerung der Corona-Kurzarbeitsregelungen beschließt. Die ÖVP hat einen entsprechenden Abänderungsantrag zu einer Novelle zum Arbeitsmarktservicegesetz in Aussicht gestellt. Derzeit ist der eingebrachte Gesetzentwurf aber noch ohne konkreten Inhalt. Laut Arbeitsminister Martin Kocher soll das geltende Modell nochmals um drei Monate bis Ende Juni verlängert werden.

Schwangere

Seit Anfang dieses Jahres sind werdende Mütter in Berufen mit Körperkontakt ab der 14. Schwangerschaftswoche bei vollem Lohnausgleich freizustellen. Voraussetzung dafür ist, dass eine Änderung der Arbeitsbedingungen oder die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes nicht möglich ist.

Das betrifft etwa Friseurinnen, Physiotherapeutinnen oder Kindergartenpädagoginnen. Der Arbeitgeber erhält im Gegenzug die Lohnkosten, inklusive Lohnnebenkosten von der Krankenversicherung ersetzt.

Derzeit ist diese Regelung mit 31. März befristet, nun soll sie bis Ende Juni verlängert werden. ÖVP und Grüne haben eine entsprechende Novelle zum Mutterschutzgesetz beantragt, die im Sozialausschuss breite Zustimmung erhalten hat.

Impfungen

Die von den Koalitionsparteien beantragte Novellierung des Epidemiegesetzes und des Covid-19-Maßnahmengesetzes wurde erst im Gesundheitsausschuss mit konkretem Inhalt befüllt. Dabei geht es insbesondere um die Aufnahme von Corona-Impfungen in das elektronische Meldesystem für anzeigepflichtige Krankheiten (EMS), die Weitergabe von Impfdaten sowie um die Ausstellung von Impfnachweisen bzw. von Bestätigungen über eine überstandene Infektion.

Betroffene Personen sollen diese Nachweise bzw. Bestätigungen entweder elektronisch über das Gesundheitsportal abrufen oder über die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde anfordern können.

Die Novelle bringt überdies Erleichterungen beim Einsatz von Gesundheitspersonal im Rahmen von Corona-Testungen, insbesondere was deren Befugnisse betrifft.

Zudem soll in Reaktion auf die Mutationen des Virus nicht mehr automatisch davon ausgegangen werden, dass von Personen, die Antikörper aufweisen, nur eine geringe epidemiologische Gefahr ausgeht.

Wohnzimmertests

Mit der Novellierung des Gesundheitstelematikgesetzes und begleitenden Änderungen im ASVG und weiteren Sozialversicherungsgesetzen werden außerdem die rechtlichen Grundlagen für die Bereitstellung kostenloser Corona-Selbsttests, umgangssprachlich Wohnzimmertests genannt, geschaffen.

Geplant ist, diese über Apotheken abzugeben, wobei alle Versicherten bis inklusive Jahrgang 2005 eine Packung mit fünf Stück pro Monat erhalten sollen. Die Identifizierung soll per e-card oder Sozialversicherungsnummer erfolgen. Allerdings ist eine Abgabe nur an jene Personen möglich, die der Teilnahme an der eMedikation oder an ELGA generell nicht widersprochen haben. Für die Abwicklung bekommen die Apotheken ein pauschales Honorar in der Höhe von jeweils 10 Euro.

Test in Apotheken

Im Sozialversicherungsrecht verankert wird außerdem die Berechtigung für Apotheken, COVID-19-Tests durchzuführen, was in der Praxis bereits seit dem 8. Februar möglich ist. Zielgruppe sind jene Personen, die keine Symptome einer Infektion mit SARS-CoV-2 aufweisen, und ein negatives Testergebnis beispielsweise für die Inanspruchnahme einer körpernahen Dienstleistung oder einen Besuch in einem Alten- oder Pflegeheim benötigen.

Pro durchgeführtem Test dürfen die Apotheken ein Honorar in der Höhe von 25 Euro verrechnen. Den Krankenversicherungsträgern sind diese Kosten sowie die damit verbundenen Verwaltungsaufwendungen durch den Bund aus dem Covid-19-Krisenbewältigungsfonds zu ersetzen.

Anreize

Mit einem eigenen "Betrieblichen Testungs-Gesetz" wollen ÖVP und Grüne einen Anreiz für betriebliche Corona-Testungen schaffen. Demnach sollen Unternehmen und gesetzliche Interessenvertretungen, die Tests vor Ort anbieten, künftig Kostenzuschüsse bekommen. Umfasst sind dabei nicht nur Tests für Mitarbeiter, sondern auch solche für betriebsfremde Personen wie Angehörige oder Kunden.

Für die Bearbeitung von Förderansuchen wird die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (AWS) zuständig sein. Gelten wird die Regelung vorläufig für Testungen zwischen dem 15. Februar und dem 30. Juni 2021, die genauen Förderrichtlinien sollen vom Wirtschaftsministerium unter Einbindung des Gesundheits- und des Finanzministeriums ausgearbeitet werden. Laut Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck wird ein Zuschuss von 10 Euro pro durchgeführtem Test in Erwägung gezogen.

Home-Office-Paket

Per Abänderungsantrag in den Gesetzentwurf eingebaut wurde außerdem jener Teil des vereinbarten Home-Office-Pakets, der steuerrechtliche Fragen betrifft. Demnach sollen Arbeitnehmer, die mindestens 26 Tage im Jahr im Home Office arbeiten, jährlich bis zu 300 Euro für ergonomisches Mobiliar wie Sessel, Arbeitstisch und Beleuchtung als Werbungskosten geltend machen können, wobei ein Teilbetrag schon rückwirkend für das Jahr 2020 geltend gemacht werden kann.

Gleichzeitig können – ab heuer – bis zu 300 Euro Home-Office-Pauschale (3 Euro pro Tag für höchstens 100 Homeoffice-Tage), die ein Arbeitgeber gewährt, steuerfrei bezogen werden. Alternativ ist auch hier eine entsprechende Geltendmachung von Werbekosten möglich, wenn keine Ausgaben für ein Arbeitszimmer berücksichtigt werden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der steuerlichen Vorteile ist eine Home-Office-Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und -nehmer. Zudem sind die Regelungen vorerst bis zum Jahr 2023 befristet.

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    Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com