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Achtung – Strafenflut in Ottakring wegen gelber Linie

In einer kleinen Gasse in Wien-Ottakring werden Autofahrer seit Tagen reihenweise abgestraft. Der Grund: Sie stehen im Halte- und Parkverbot.

Maxim Zdziarski
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Diese Bodenmarkierung kann Autofahrer viel Geld kosten.
Diese Bodenmarkierung kann Autofahrer viel Geld kosten.
Leserreporter

"Heute"-Leser Alex (Name von der Redaktion geändert*) schäumt vor Wut. Als er vor einigen Tagen in der Wendgasse in Ottakring seinen Audi abstellte, ahnte er nicht, wie teuer der Parkplatz werden würde. Ein Parksheriff zeigte den Anrainer nämlich an. "Alle die hier standen kassierten eine Anzeige", erzählt der Wiener im "Heute"-Talk. Der Grund: Die Fahrzeuge standen alle im absoluten Halte- und Parkverbot. Doch entsprechende Beschilderungen gibt es in der Gasse nicht. Lediglich eine gelbe Linie am Fahrbahnrand markiert das Verbot.

"Ich wohne hier seit Jahren und immer konnte man hier ganz normal parken", ärgert sich Alex. Doch damit ist jetzt offensichtlich Schluss. Nachdem die Thaliastraße neu gestaltet und umgebaut wurde, wurde aus der Wendgasse eine Sackgasse. Um Platz für den Verkehr zu schaffen, beschloss man die gelbe Linie zu ziehen. Diese ist laut ÖAMTC tatsächlich eine gültige Bodenmarkierung für ein Park- und Halteverbot. Den gestraften Autofahrern wird wohl nichts anderes übrig bleiben, als die Anzeigen zu bezahlen.

Was bedeuten die Bodenmarkierungen?

Die Verbotslinien befinden sich an den Fahrbahnrändern oder am Randstein. Sind sie durchgehend, gilt ein absolutes Halte- und Parkverbot. Handelt es sich um unterbrochene Linien, so kann man dort kurz Halten, aber nicht Parken. Klarerweise sind die Markierungen außer Kraft gesetzt, wenn sie mit Schnee bedeckt sind. Doch der ÖAMTC warnt: Schmilzt der Schnee, so kommt man leicht in Beweisnotstand. 

ÖAMTC fordert Logos

1994 wurden die Linien weitest gehend abgeschafft. Um dem Schilderwald in den Städten Einhalt zu gebieten, führte man die Markierungen 2011 mit der 23. StVO-Novelle aber wieder ein. Vielen Autofahrern sind sie also völlig unbekannt. Daher fordert der Österreichische Automobilclub die Anbringung eines Logos, das einem Verkehrszeichen für Park- und Halteverbote entspricht.

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