Der Trauner werkte als treuer Beschäftigter eines Betriebs in seinem Heimatbezirk Linz-Land: Der Autoaufbereiter sei, betonte die Firma, der längstdienende Mitarbeiter.
Aber selbst diese Umstand brachte ihm nicht den nötigen Respekt ein: Wegen haltloser Vorwürfe wurde der Oberösterreicher plötzlich fristlos entlassen.
Die Chefin unterstellte ihm grobe Pflichtverletzung und Ehrenbeleidigung. Der Mann ließ sich das nicht auf sich sitzen und schaltete die Experten der Arbeiterkammer ein.
Für die war klar: Die Anschuldigungen entbehrten jeder Grundlage. Die Kündigung folgte unmittelbar auf einen Urlaub – diese Vorgehensweise ist rechtlich unzulässig.
Erst das führte beim uneinsichtigen Arbeitgeber zum Einlenken: Vor Gericht willigte die Chefin ein, die Entlassung zurückzunehmen. Der Betroffene erhielt eine Abfertigung – rund 37.500 Euro.
Die AK machte das Unternehmen darauf aufmerksam. Es beharrte aber vorerst auf seinem Standpunkt. Die Kammer reichte daraufhin Klage gegen den ungerechtfertigten Rauswurf ein.