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Ärztin fürs Überholen von Polizist mit 660 € abgestraft

Eine Ärztin (29) aus Wien war im Sommer mit ihrem Motorrad unterwegs. Weil sie einen Polizisten überholte, kassierte sie nun eine saftige Strafe.

Maxim Zdziarski
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    Ärztin mit Benzin im Blut kassiert saftige Strafe.
    Ärztin mit Benzin im Blut kassiert saftige Strafe.
    Leserreporterin S.

    An einem sonnigen Montagabend Anfang August genoss Frau Doktor S. mit zwei Freunden eine Motorrad-Ausfahrt durch Niederösterreich. Als das Trio gegen 19.45 Uhr in Hainfeld auf dem Weg zurück nach Wien war, überholte es im Stadtgebiet in einer leichten Linkskurve ein Auto. "Wir waren chillig unterwegs und rasten nicht", erzählt die 29-Jährige Ärztin im Gespräch mit "Heute". Einige Monate später flatterte bei der Wienerin allerdings eine saftige Strafe ins Haus: 660 Euro soll sie nun bezahlen. Aber warum eigentlich?

    Beamter schätzte Tempo aus Auto

    Ein Polizist, der mit seinem Auto privat und außerdienstlich unterwegs gewesen war, zeigte Frau S. nach dem Überholmanöver offensichtlich an. Als Grund gab die Behörde in ihrem Schreiben an, der Beamte wäre mit seinem Fahrzeug etwa 55 km/h gefahren und sei von der Ärztin mit "weit überhöhter Geschwindigkeit" überholt worden. Dem nicht genug, befand sich nach der Kurve auch noch ein Zebrastreifen. Weiters soll nicht erkennbar gewesen sein, ob sich die Bikerin nach dem Überholvorgang sicher in den Verkehr einordnen konnte, ohne andere zu gefährden. 

    Geschwindigkeits-Messung mit "Augenmaß"

    Die Ärztin sieht den Sachverhalt naturgemäß anders. "Wie kann es sein, dass man durch das Ablesen eines nicht geeichten Tachos eine Anzeige in der Höhe von 660 Euro bekommt?", schäumt die 29-jährige Wienerin im "Heute"-Talk. Noch dazu sei der Polizist alleine unterwegs gewesen: "Es ist keine Geschwindigkeit gemessen worden und auch jegliche Beweise bzw. Zeugen fehlen. Er konnte das Tempo also nur vermuten."

    Sie möchte jedenfalls gegen die Anzeige rechtlich vorgehen und schaltete in der Causa nun auch einen Anwalt ein. Was bei der Verhandlung letztendlich herauskommen wird, steht also noch in den Sternen.

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