Deutschland

AfD legt Beschwerde gegen Verdachtsfall-Einstufung ein

Die AfD zieht wegen ihrer Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall vor das Bundesverfassungsgericht und prüft weitere rechtliche Schritte.
Newsdesk Heute
22.08.2025, 07:35
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Im Streit um die Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall hat die AfD jetzt eine Verfassungsbeschwerde beim deutschen Bundesverfassungsgericht eingebracht. "Da das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nicht abgeholfen hat, ist nun der Weg der Verfassungsbeschwerde zu beschreiten", erklärten am Donnerstag die Parteichefs Tino Chrupalla und Alice Weidel. Die AfD wolle "alle ihr in einem Rechtsstaat zur Verfügung stehenden Mittel ausnutzen". Zuvor hatte das Gericht in Leipzig Beschwerden der Partei abgewiesen.

Im Mai 2024 entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster, dass die AfD als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Damit ist es möglich, dass die Partei mit geheimdienstlichen Mitteln wie V-Leuten vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Das Gericht ließ keine Revision gegen das Urteil zu, deshalb legte die AfD Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht gegen diese Entscheidung ein.

Das Gericht in Leipzig lehnte diese Beschwerden Ende Juli ab. Schon damals teilte die AfD mit, eine Verfassungsbeschwerde zu prüfen.

Anfang Mai, ein Jahr nach dem Urteil aus Münster, hat das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD dann auch als gesichert rechtsextrem eingestuft. Auch gegen diese Hochstufung wehrt sich die Partei juristisch und klagte beim Verwaltungsgericht in Köln. Bis zu einer Entscheidung bleibt die Einstufung als gesichert rechtsextrem vorerst ausgesetzt.

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