Ein 43-jähriger Grazer hat sich mit Hilfe der Arbeiterkammer Steiermark eine Nachzahlung von 5.000 Euro erkämpft. Der Mann war als Außendienstler unterwegs und wurde von seinem Chef fristlos rausgeschmissen. Der Vorwurf: Er habe schon für die Konkurrenz gearbeitet.
Wie die "Kleine Zeitung" berichtet, hat der Angestellte tatsächlich bereits regelmäßig mit Kundinnen und Kunden einer anderen Firma telefoniert. Allerdings war zu diesem Zeitpunkt mit dem Chef schon die einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses ausgemacht. Die Handelssparte, in der der Steirer tätig war, wurde außerdem eingestellt.
Laut Arbeiterkammer war es deshalb auch erlaubt, mit einem anderen Unternehmen Kontakt aufzunehmen. Der Grazer musste sich schließlich um seine Zukunft kümmern. Die Arbeiterkammer forderte daraufhin vom früheren Arbeitgeber eine Entschädigung.
Zuerst wollte die Firma nichts davon wissen. Doch vor Gericht wollte man dann doch nicht landen und lenkte ein. Es kam zu einem Vergleich: Der Außendienstmitarbeiter bekam 5.000 Euro Nachzahlung. Außerdem wurde die fehlerhafte Abmeldung, die durch die fristlose Entlassung passiert war, wieder richtiggestellt.