Wenn Sie arbeitsbereit waren und sich auch arbeitswillig erklärt haben, entstehen erst gar keine Minusstunden, falls sie von der Dienstgeberin nach Hause geschickt werden. Dass es zu wenig Arbeit gibt, ist im Regelfall nicht das Verschulden des Arbeitnehmers.
Urlaub ist zudem immer Vereinbarungssache und dient dem Erholungszweck, ein einseitiges Gegenrechnen mit Minusstunden ist nicht möglich. In Ihrem Fall geht es schon gar nicht, da nicht einmal Minusstunden vorliegen.
"Bei Problemen beraten Sie unsere Arbeitsrechtsexperten kompetent", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NO-Vorsitzender Markus Wieser.
Die Arbeiterkammer NÖ berät und hilft Kunden in vielen Angelegenheiten
AK-Arbeits- und Sozialrecht: 057171-22 000