Niederösterreich

AK-Tipp: Was bei einer Konkurrenzklausel gilt

"Ich möchte mich nach der Kündigung in der gleichen Branche selbstständig machen. Was muss ich dabei beachten?", fragt Martin N. – die AK klärt auf.
Niederösterreich Heute
21.05.2026, 04:00
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Leser Martin N. fragt: "Ich war Angestellter im Bereich IT und möchte mich nach der Kündigung in der gleichen Branche selbstständig machen. Was muss ich dabei beachten, da ich eine Konkurrenzklausel unterschrieben habe?"

Empfindliche Vertragsstrafen

"Eine Konkurrenzklausel ist eine Vereinbarung, mit der Sie sich verpflichten, bis zu einem Jahr nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht in der Branche des alten Arbeitgebers tätig zu werden. Die Einhaltung der Klausel wird oft mit empfindlichen Vertragsstrafen abgesichert", heißt es seitens der AK Niederösterreich.

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Und weiter: "Konkurrenzklauseln sind jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen gültig, was insbesondere Dauer und Entgelthöhe betrifft. Die Klausel darf auch nicht so stark einschränkend sein, dass sie praktisch einem Berufsverbot gleichkommt.

AK hilft weiter

"Bei Problemen beraten Sie unsere Arbeitsrechtsexperten kompetent", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Weitere Infos: AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Tel.: 057171-22 000

Dieser Artikel basiert auf einer Kooperation zwischen "Heute" und der AK Niederösterreich.

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