Politik

Aktion scharf – "3G" im Job wird doppelt kontrolliert

Ab 1. November muss man am Arbeitsplatz geimpft, genesen oder getestet sein. Nun ist auch klar, wer deinen 3G-Nachweis am Arbeitsplatz kontrolliert.

Rene Findenig
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3G gilt ab 1. November bei jeglichem Personenkontakt im Job. Bis 14. November müssen Mitarbeiter ohne 3G-Nachweis durchgehend FFP2-Maske tragen.
3G gilt ab 1. November bei jeglichem Personenkontakt im Job. Bis 14. November müssen Mitarbeiter ohne 3G-Nachweis durchgehend FFP2-Maske tragen.
Bastian / Caro / picturedesk.com

Ab 1. November ist am Arbeitsplatz ein 3G-Nachweis zu erbringen, "wenn am jeweiligen Arbeitsort ein physischer Kontakt zu anderen Personen (nicht nur Kunden, auch Kollegen!) nicht ausgeschlossen werden kann", heißt es von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein und Arbeitsminister Martin Kocher zur neuen "3. Corona-Maßnahmenverordnung". Damit wird "3G" etwa in Büros, aber auch Kantinen, Fabrikshallen und Co. Plicht, nicht aber für Lieferfahrer oder Lkw-Transporteure, die allein unterwegs sind.

Bis einschließlich 14. November gilt eine Übergangsfrist: Wer in dieser Zeit in der Arbeitsstätte keinen 3G-Nachweis hat, muss durchgehend eine FFP2-Maske tragen. Die große Frage: Wer wird das wie kontrollieren? "Heute" weiß: Es wird ein doppeltes System geben. Arbeitgeber müssen an den Arbeitsorten stichprobenartige Kontrollen durchführen, müssen aber nicht flächendeckend alle Mitarbeiter täglich überprüfen. Aber: Auch die Gesundheitsbehörden werden stichprobenartige Kontrollen durchführen.

"Für die Einhaltung der Maßnahme sind beide Seiten – sowohl Arbeitgeber:innen als auch Arbeitnehmer:innen – verantwortlich", heißt es von der Regierung. Deswegen sind bei Verstößen auch Geldstrafen angedacht – für Arbeitnehmer mit bis zu 500 Euro ebenso wie für Arbeitgeber mit bis zu 3.600 Euro. Weigere sich ein Mitarbeiter einfach beharrlich, einen 3G-Nachweis zu erbringen, kommt das Arbeitsrecht zur Anwendung.

Dieses sieht zwei Stufen vor: Zuerst müssen Verweigerer der Arbeit fernbleiben – unbezahlt versteht sich. Hilft auch das nicht, könne man die Mitarbeiter auch kündigen. Aufrecht bleibt eine FFP2-Maskenpflicht übrigens im lebensnotwenigen Handel und in den Öffis, im nicht-lebensnotwenigen Handel gelte 3G oder die Maskenpflicht. Umgekehrt: Wo es keine 3G-Regeln gibt, herrscht wiederum verpflichtend die Maske. Einfacher soll das in der Praxis für jeden verständlich sein, so Mückstein.

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