Temposünder klagte

Alles illegal? Tausende Radar-Strafen werden überprüft

In Oberösterreich herrscht Aufregung im ein 40er-Tempolimit, das schon zahlreiche Lenker erwischt hat. Nun müssen Gerichte prüfen, ob alles legal ist.

Oberösterreich Heute
Alles illegal? Tausende Radar-Strafen werden überprüft
Dieses Radar-Gerät in Gmunden kam eine Linzerin teuer zu stehen.
Google, privat

Der Fall einer Linzerin sorgte heuer im Frühjahr für Schlagzeilen. Die Frau (39) war im malerischen Gmunden am Traunsee unterwegs, fuhr mit ihrem Wagen durch die pittoreske Stadt am Tor zum Salzkammergut. Knapp drei Wochen nach ihrem Ausflug bekam die Oberösterreicherin dann unangenehme Post.

Eine Anonymverfügung über 50 Euro flatterte ins Haus. Begründung: "Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu ihren Gunsten abgezogen".

"Als ich den Strafzettel in Händen hielt, dachte ich im ersten Moment an ein Versehen", sagt die Frau damals zu "Heute". Und: "Die Zahl 40 ist mir erst später ins Auge gestochen."

So wie der Linzerin ging es seit Einführung des umstrittenen 40er-Limits in der Gmundner Innenstadt schon Tausenden anderen Lenkern. 

Einem "Temposünder" hat es schließlich gereicht. Er wurde mit 49 km/h im Ortsgebiet geblitzt und geht nun rechtlich gegen die Strafe vor. Der Fall ging bis vors Landesverwaltungsgericht. Dieser meldete laut ORFOÖ Zweifel an der Gesetzmäßigkeit des 40ers an, weshalb die Angelegenheit nun beim Verfassungsgerichtshof liegt. Dieser prüft nun, ob die Strafen illegal oder legal sind. 

Radargeräte immer genauer

Rasen ist ein großes Problem im Straßenverkehr. "Im Jahre 2021 ereigneten sich in Oberösterreich 944 Unfälle mit Personenschäden durch nicht angepasste Geschwindigkeit. Dies entspricht rund 16,2 % des gesamten Unfallgeschehens.  Nicht angepasste Geschwindigkeit war im Jahr 2021 somit die dritthäufigste Unfallursache", rechnet der Landesrat für Infrastruktur und Mobilität, Günther Steinkellner (FPÖ), damals gegenüber "Heute" vor. Seither setzt die Asfinag auf zusätzliche, hochmoderne Geräte auf Autobahnen. Und viele Gemeinden lassen ihre 30er-Zonen verstärkt überwachen.

Strafen werden nicht zurückbezahlt

Ärgerlich für Autofahrer: Selbst wenn der VfGH zum Schluss kommt, dass die 40er-Regelung nicht rechtmäßig ist, werden die verhängten Strafen nicht zurückbezahlt. Nur jener Lenker, der vor Gericht ging, könnte das Bußgeld zurückbekommen, weil das Verfahren gegen ihn dann eingestellt werden müsste. 

Hauptargument der Gegner der 40er-Zone ist, dass es aufgrund der vielen unterschiedlichen Regelungen für Autofahrer nicht nachvollziehbar ist, wann 50 gilt und wann 40 gilt. In Begegnungszonen in Gmunden gilt nämlich weiterhin 20 km/h, in vielen Wohngebieten 30 km/h. Und auf Straßen, für die das Land zuständig ist, bleibt es beim 50er. Zusätzlich gibt es aber auch den neuen 40er. Alles klar? 

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    Wiener Linien / Manfred Helmer
    red
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