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Altbaumieten: So können Sie Höhe prüfen!

Heute Redaktion
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Ein neues Online-Portal überprüft die zulässige Höhe von Altbaumieten und kümmert sich um eine mögliche Reduktion. Die Miete von Altbauwohnungen ist gesetzlich durch die Richtwert-Grenzen geregelt. Vermieter würden sich oft nicht daran halten. "Sie probieren einmal eine höhere Miete zu verlangen, sind auch der Meinung, dass sich die Leute eh nicht auskennen", so Marko Vladic von mietenchecker.at.

Ein neues Online-Portal überprüft die zulässige Höhe von Altbaumieten und kümmert sich um eine mögliche Reduktion. Die Miete von Altbauwohnungen ist gesetzlich durch die Richtwert-Grenzen geregelt. Vermieter würden sich oft nicht daran halten. "Sie probieren einmal eine höhere Miete zu verlangen, sind auch der Meinung, dass sich die Leute eh nicht auskennen", so Marko Vladic von mietenchecker.at.

Seit kurzem bietet das neue Portal mietenchecker.at Mietern von Altbauwohnungen in Wien die Möglichkeit, ihren Mietvertrag bezüglich der Höhe des Mietzins überprüfen zu lassen und bei Bedarf kümmert sich das Portal um eine Mietzinsreduktion. Voraussetzung ist, dass es sich um eine maximal 130 Quadratmeter große Wohnung in einem vor 1945 errichtetem Gebäude handelt und man selbst Hauptmieter ist. In Wien gebe es rund 130.000 solcher Mietwohnungen.

"Mieter haben kein Risiko"

mietenchecker.at übernimmt auch die Kosten. Nur wenn es zu einer Mietzinsreduktion kommt, behält sich das Portal 25 Prozent des in der Vergangenheit zu viel bezahlten Betrages. "Mieter haben absolut kein Risiko", so Vladic. Im Fall einer zu hohen Miete nehme das Online-Portal mit dem Vermieter Kontakt auf. In der Regel würde es dann auch ziemlich schnell zu einer Einigung kommen. Wenn dies nicht gelinge, gehe der Fall zur Schlichtungsstelle und später zum Bezirksgericht. "Wir engagieren falls notwendig auch spezialisierte Anwälte", sagte Vladic.

Der Vermieter kann den Mieter deswegen nicht kündigen. Dazu Vladic: "Das ist kein Kündigungsgrund. Mieter machen damit nur ihre Rechte geltend." Einzig bei befristeten Mietverträgen gebe es die Gefahr, dass diese nicht verlängert werden. "Das sagen wir den Mietern auch."

Zehn Euro als Richtwert

"Als ungefährer Wert für die Richtwert-Grenzen gelten rund zehn Euro pro Quadratmeter. Bei diesem Wert zahlt man auf alle Fälle schon eine zu hohe Miete", so Vladic. Der Anspruch auf Rückforderung von zu viel bezahltem Mietzins verjährt bei unbefristeten Verträgen drei Jahre ab Vertragsabschluss, bei befristeten Verträgen kann während der gesamten Befristungsdauer und darüber hinaus sechs Monate nach Auszug der Anspruch geltend gemacht werden.

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