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Anrainer wollen Porno-Star das Nacktsein verbieten

Heute Redaktion
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Die Porno-Darstellerin Nathalie Hot verdient ihren Unterhalt vor allem als Webcam-Girl. User zahlen, dann zieht sie sich vor der Kamera aus. Sie geht dieser Beschäftigung in einem Zimmer ihres Einfamilienhauses in Ampfing in Bayern nach. Nachbarn beschwerten sich, zogen vor Gericht.

Die Natalie Hot verdient ihren Unterhalt vor allem als Webcam-Girl. User zahlen, dann zieht sich die 24-Jährige vor der Kamera aus. Hot geht dieser Beschäftigung in einem Zimmer ihres Einfamilienhauses in Ampfing in Bayern nach. Nachbarn beschwerten sich, zogen vor Gericht - und bekamen zunächst recht.

Das Landratsamt hat nämlich Frau Hot per Bescheid verboten, sich in ihrem Haus vor der Kamera auszuziehen. Sollte sie dagegen verstoßen, droht ihr ein Zwangsgeld von 2.000 Euro. Die Begründung: Das Haus der 24-Jährigen befinde sich in einem Baugebiet, eine gewerbliche Nutzung sei nicht vorgesehen. Außerdem sei das Zimmer, in dem sie sich vor der Webcam auszieht, als Kinderzimmer vorgesehen.
Nachbarn zeigten darüber hinaus auch Lärmbelästigung an. In dem Haus würden auch Pornofilme gedreht werden. Als Beweis legten sie Fotos vor. 

Natalie Hot wehrt sich nun mit juristischen Mitteln gegen den Bescheid und zieht vor das Verwaltungsgericht München. Am Mittwoch (5. Oktober) ist erster Verhandlungstag in der bayerischen Hauptstadt. Dabei geht es um die Frage: Fällt ihre Tätigkeit zu Hause unter "Home-Office"?