Coronavirus

Aus für Maske statt Test: Jetzt spricht Anschober

Eine geplante Novelle zu den Corona-Gesetzen sorgt seit Tagen für Wirbel. Nun meldet sich Gesundheitsminister Rudolf Anschober zu Wort und wiegelt ab.

Rene Findenig
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Gesundheitsminister Anschober verteidigt die geplante Novelle der Corona-Gesetze.
Gesundheitsminister Anschober verteidigt die geplante Novelle der Corona-Gesetze.
Georges Schneider / picturedesk.com; Tobias Steinmaurer / picturedesk.com; "Heute"-Montage

Das Gesundheitsministerium hat eine Novelle zum Covid-19-Maßnahmengesetz und zum Epidemiegesetz zur Begutachtung vorgelegt. Darin zu finden: Verpflichtende Tests statt FFP2-Masken-Alternative für Lehrer und Beamte ("Keine Maske mehr! Wer jetzt zwingend zum Test muss") und neue Strafen sowie Kontrollmöglichkeiten im öffentlichen und privaten Bereich ("Neue Strafen: Schon 4 Leute gelten als "Veranstaltung"). Aber auch zu finden: Abriegelung von Orten! ("Neue Corona-Regel verbietet das Verlassen von Orten").

Selbst streitbare Verfechter der bisherigen Maßnahmen sehen die Novelle kritisch – zu sehr beschneide sie die Freiheitsrechte, so die Kritik. Gesundheitsminister Rudi Anschober kündigt nun eine umfassende Prüfung aller Stellungnahmen zu den geplanten Novellen. "Es ist ja Sinn und Zweck eines Begutachtungsverfahrens, dass Stakeholder, Expertinnen und Experten und die Zivilgesellschaft ihre Expertise in den Gesetzwerdungsprozess einfließen lassen können."

"Garantieren, dass wir die Stellungnahmen ernst nehmen werden"

Der Minister könne "garantieren, dass wir die Stellungnahmen ernst nehmen werden und selbstverständlich begründete Änderungsvorschläge oder Ergänzungen berücksichtigen werden", heißt es in einer Aussendung. Die Begutachtungsfrist der Gesetzesnovellen läuft noch bis Dienstag um 12 Uhr, am 18. März wird sich dann der Gesundheitsausschuss des Nationalrates damit befassen. Mit den Novellen soll unter anderem die Regelung zum "Zusammenströmen von Menschen" konkretisiert werden, so Anschober.

"Von einem Anschlag auf Grund- und Freiheitsrechte kann keine Rede sein"

Die festgelegte Mindestanzahl von Personen sei "von externen rechtlichen BeraterInnen empfohlen" worden, "da die geltende, wenig konkrete Rechtslage in diesem Punkt Unklarheiten verursacht hat". Auch die neue Regelung soll auf alle Orte von Zusammenkünften anwendbar sein, egal ob öffentlich oder privat. "Aber ich halte klar und deutlich fest: Kontrollen im privaten Wohnbereich schließt das Gesetz weiterhin explizit aus. Von einem Anschlag auf Grund- und Freiheitsrechte kann daher keine Rede sein", so Anschober.

Der Minister appelliert zudem, "von parteipolitischer Polemik und Fehlinformation abzusehen". Erhöht würden nur Strafen für von Betriebsstätten oder von gewerblichen Organisationen durchgeführte Veranstaltungen, nicht von Privatpersonen. Auch würden keine Treffen zweier Familien bis zu vier Personen untersagt werden könnten, sondern "erst ab einer Anzahl von vier Personen". "Dabei ist mir wichtig zu betonen, dass bei Verordnungen gerade auch in diesem Punkt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz immer einzuhalten ist und entsprechend differenzierende Regelungen zu erlassen sind. Dies wird auch in den Erläuterungen zum Gesetz klar zum Ausdruck gebracht", so Anschober.

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    Fast 600 <a href="https://www.heute.at/s/coronavirus-zahlen-oesterreich-ueberblick-bundeslaender-26-februar-100129986">Neuinfektionen</a> zählte die <a href="https://www.heute.at/s/461-corona-neuinfektionen-und-sieben-tote-in-wien-100130014">Bundeshauptstadt</a> am Donnerstag, fast 500 am Freitag. Vor einer Woche waren es mit rund 400 und rund 360 an den Vergleichstagen noch etwa ein Drittel weniger.
    Fast 600 Neuinfektionen zählte die Bundeshauptstadt am Donnerstag, fast 500 am Freitag. Vor einer Woche waren es mit rund 400 und rund 360 an den Vergleichstagen noch etwa ein Drittel weniger.
    Tobias Steinmaurer / picturedesk.com