Bewegungsdaten angefordert

Anwalt: „Gutachten kann Frauenmord in Baden widerlegen“

Der Anwalt des wegen Mord angeklagten 28-Jährigen hat ein IT-Gutachten angefordert. Es soll zeigen, dass der Verdächtige in der Tatnacht anderswo war.
Aram Ghadimi
29.08.2025, 05:00
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Brisante Wende im Fall des 28-jährigen aus Baden, der seine 81-jährige Bekannte erschlagen haben soll: Nach Aussagen vom Anwalt des Tatverdächtigen, Rudolf Mayer, könnten die gefundenen Spuren nicht ausreichen, um zu einer Verurteilung zu führen: "Man hat früher geglaubt, dass DNA-Spuren die Tat beweisen. Heute weiß man, dass DNA übertragbar ist."

Antrag auf IT-Sachverständigen

Mayer sagt, dass sein Mandant stets abgestritten hat, dass er seine ältere Bekannte getötet haben soll. Deshalb hat er, als Verteidiger, nun ein "IT-Gutachten von einem Sachverständigen beantragt." Es soll weitere Details liefern, wann der junge Mann Kontakt zur älteren Bekannten hatte, die ihn dem Vernehmen nach wie einen Ziehsohn behandelt haben soll.

17 Schläge führten zu Tod

Auch hieß es von Mayer, dass es zwischen seinem Mandate und der Frau wohl nie zu Streit gekommen sei. Die 81-Jährige wurde durch insgesamt 17 Hiebe mit einem stumpfen Gegenstand erschlagen.

Erst wenn alle Geräte geöffnet wurden, alle Bewegungsdaten und Standorte bekannt sind, soll festgestellt werden, ob der 28-Jährige tatsächlich in der Tatnacht in der Wohnung der Frau war. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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