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Anzeigen-Flut: Bezirkschef bremst 'übereifrige' Poli...

Heute Redaktion
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Neubaus Bezirksvorsteher Markus Reiter (Grüne) forderte von der Polizei mehr Augenmaß ein.
Neubaus Bezirksvorsteher Markus Reiter (Grüne) forderte von der Polizei mehr Augenmaß ein.
Bild: Helmut Graf

Lösung im Anzeigen-Streit in der Neubaugasse in Sicht: Nach einer Besprechung mit Bezirksvorsteher Reiter (Grüne) soll die Polizei nun sensibler vorgehen.

Die in der Neubaugasse während der Umbaumaßnahmen zur Begegnungszone getroffene Lösung – Durchfahrtsverbot für alle, Zufahrtserlaubnis für Anrainer – sei so, wie bei jeder anderen Baustelle auch, so Neubaus Bezirkschef Markus Reiter zu "Heute". Die Einschränkung sei nötig, um einen raschen Baufortschritt zu gewährleisten. Das käme zu allererst den Anrainern und geschäftstreibenden in der Neubaugasse zu Gute. Er verstehe aber den Ärger der Anrainer, die nun in den vergangenen Tagen zu unrecht eine Anonymverfügung über 56 Euro erhalten haben ("Heute" berichtete).

Polizei war "etwas übereifrig"

"Ich habe bereits mit der Polizei über die Anzeigen-Flut gesprochen. Die Verantwortlichen haben mir zugesichert, in Zukunft sensibler und mit mehr Augenmaß vorzugehen. Die Beamten werden nun genauer hinsehen, wer nur durch- und wer nur zufährt", so Reiter, den "Heute" telefonisch auf der Skipiste erreichte. Die Polizei sei wohl "etwas übereifrig" gewesen, glaubt der Bezirksvorsteher. Weiters bietet Reiter zu unrecht abgestraften Hilfe bei der Beeinspruchung an.

Von der Idee der SPÖ, Anrainer-Autos mit Pickerln zu kennzeichnen ("Heute" berichtete), hält der Bezirkschef nichts. Das sei "jenseits des Machbaren", so Reiter, schließlich müsse alles im Rahmen der Straßenverkehrsordnung ablaufen. Ein Pickerl sei da zu wenig. Betroffene müssten eine Wagenkarte beantragen, die Bearbeitung würde viel Zeit in Anspruch nehmen.

Und er bringt ein Beispiel: "Stellen sie sich vor, ein Anrainer beauftragt einen Installateur. Der müsste dann, damit er rechtmäßig zufahren kann, auch eine Wagenkarte beantragen", so Reiter.

Wurdest Du auch zu unrecht gestraft?

Lenker, die rechtens in die Neubaugasse einfahren, sollten die Strafe nicht gleich bezahlen, sondern die Lenkererhebung abwarten. Die könne man dann beeinspruchen. "Wenn dabei festgestellt wird, dass das Fahrzeug tatsächlich in der Neubaugasse zugelassen ist, so ist die Chance hoch, dass die Strafe wieder aufgehoben wird", heißt es von der Polizei zu "Heute".