Eine 86-jährige Frau soll während eines nächtlichen Apothekenbesuchs in Maria Enzersdorf keine Toilette benützen haben dürfen. Die Tochter erhebt schwere Vorwürfe gegen die Apotheke. Diese weist die Kritik zurück.
Eine Frau aus dem Bezirk Mödling schilderte gegenüber der "NÖN", dass sie ihre 86-jährige, schwer gebrechliche Mutter am 26. Juni direkt aus dem Krankenhaus zur diensthabenden Bären-Apotheke in Maria Enzersdorf gebracht habe.
Nach Angaben der Tochter habe sich ihre Mutter in einem schlechten gesundheitlichen Zustand befunden. Sie habe die Apothekerin deshalb gebeten, ihrer Mutter die Benützung der Toilette zu ermöglichen. Laut "NÖN" sei dies jedoch abgelehnt worden. Stattdessen sei auf eine öffentliche Toilette beim nahegelegenen Friedhof verwiesen worden.
Die Tochter kritisiert, ihre Mutter habe den Weg dorthin nur unter großer Anstrengung bewältigen können. Gleichzeitig räumt sie ein, dass Apotheken rechtlich nicht verpflichtet seien, Kundentoiletten bereitzustellen.
Die Bären-Apotheke bestätigte gegenüber der "NÖN", dass es keine Kundentoilette gebe. Die vorhandene Toilette sei ausschließlich für Mitarbeiter bestimmt und unterliege den Vorgaben des Arbeitnehmerschutzes. In Einzelfällen werde sie zwar zur Verfügung gestellt, allerdings nicht während des Nachtdienstes.
Wie die "NÖN" berichtet, dürften Kunden im Nachtdienst ausschließlich an der Nachtdienstklappe bedient werden. Die diensthabende Apothekerin sei alleine im Dienst und dürfe aus Sicherheitsgründen niemanden in die Räumlichkeiten lassen.
Auch die Apothekerkammer weist die Vorwürfe zurück. Nach ihrer Darstellung habe sich die 86-Jährige zum Zeitpunkt der Anfrage im Auto befunden, weshalb für die Apothekerin keine akute Notlage erkennbar gewesen sei.
Die Kammer betont, dass Apotheker im Nachtdienst aufgrund erhöhter Sicherheitsanforderungen besonders vorsichtig handeln müssten. Deshalb sei auf die öffentliche Toilette verwiesen worden, die mit dem Auto innerhalb kurzer Zeit erreichbar gewesen sei.
Rund 45 Minuten später sei die Tochter erneut in die Apotheke gekommen, um das verschriebene Medikament abzuholen. Dieses sei allerdings nicht lagernd gewesen und habe erst bestellt werden müssen.
Nach Angaben der Tochter habe sich der Gesundheitszustand ihrer Mutter nach dem Vorfall massiv verschlechtert. Wenig später habe die Frau einen Schlaganfall erlitten. Die Tochter sieht darin einen Beleg für mangelnde Menschlichkeit.
Apotheke und Apothekerkammer betonen jedoch, dass kein medizinischer Zusammenhang zwischen dem Vorfall und dem späteren Schlaganfall hergestellt werden könne. Zudem sei eine akute Notlage für die Apothekerin nicht erkennbar gewesen. Damit stehen sich in dem Fall zwei unterschiedliche Darstellungen gegenüber.