Politik

Arabische Kultusgemeinde bleibt bestehen

Wegen eines Verfahrensfehlers hat das Verwaltungsgericht Wien die Entscheidung des Kultusamtes aufgehoben.

Heute Redaktion
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Im Juni 2018 hatte die Bundesregierung die Schließung mehrerer Moscheen, die Ausweisung aller 65 Atib-Imame und die Auflösung der Arabischen Kultusgemeinde verkündet – "Heute.at" berichtete. Als Grund wurden unter anderem salafistische Äußerungen von Vertretern der Moscheen genannt.

Keine Frist zum Behebung der Probleme eingeräumt

Nur einen Monat später wurden die angekündigten Schließungen allerdings wieder aufgehoben und die Kultusgemeinde erhielt ihre Rechtspersönlichkeit zurück. Nun hat das Wiener Verwaltungsgericht die Entscheidung über die Auflösung der Arabischen Kultusgemeinde für rechtswidrig erklärt und ersatzlos behoben.

Grund ist ein Verfahrensfehler des Kultusamtes: Man hätte der Kultusgemeinde eine Frist einräumen müssen, um die beanstandeten Probleme zu beheben. Die Aufhebung der Rechtspersönlichkeit sei durch das Fehlen dieser Aufforderung rechtswidrig, hieß es nun.

Die Islamische Glaubensgemeinschaft interpretiert die Entscheidung als einen "heftigen Rückschlag" für das Kultusamt, der zeige, "wie wichtig die Gerichte als Korrektiv in Zeiten des Populismus sind". Das Kultusamt hat sechs Wochen Zeit, Revision zu erheben. (red)