Burgenland

Lokal-Chef kündigte Koch und Kellnerin im Krankenstand

Gesundheitlich angeschlagen kam es für eine Barfrau und einen Koch gleich doppelt dick. Ihre Arbeitgeber wollten sie mit zu wenig Geld abspeisen.

Teilen
Arbeiterkammer kämpfte erfolgreich für Koch und Barfrau vor Gericht. (Symbolfoto)
Arbeiterkammer kämpfte erfolgreich für Koch und Barfrau vor Gericht. (Symbolfoto)
Paul Zinken / dpa / picturedesk.com

Mehr als 3.000 Euro wollte sich ein nordburgenländischer Gastronom laut Bericht der Arbeiterkammer sparen. Er soll die Allergie einer Barfrau und den Krankenstand eines Koches genutzt haben, um die beiden Arbeitnehmer um ihre Ansprüche zu bringen.

Die AK Burgenland sprang ein und verhalf dem Pärchen zu ihrem Recht. Während die 34-Jährige bereits zu ihren rund 1.500 Euro kam, wartet der 29-Jährige noch darauf. Doch was war passiert?

Allergische Reaktion auf Raupe

Mit einer schweren allergischen Reaktion auf das Gift der Raupen des Eichenprozessionsspinners (Thaumetopoea processionea) landete die 34-jährige Barfrau im Krankenhaus Eisenstadt. Die Chefin selbst brachte die Arbeitnehmerin ins Spital. Ein knapp zweiwöchiger Krankenstand folgte.

Da sich der Gesundheitszustand der 34-Jährigen aufgrund des regionalen Vorkommens der giftigen Raupen nur verschlechtern konnte, kündigte sie im Krankenstand laut AK das Dienstverhältnis fristgerecht. Doch die noch offenen Ansprüche habe der Arbeitgeber nicht korrekt ausbezahlt.

AK-Arbeitsrechtsexperte Heinzi-Erik Hobisch
AK-Arbeitsrechtsexperte Heinzi-Erik Hobisch
AK Burgenland

"Ein Teil der Ansprüche, die der Arbeitnehmerin aufgrund der gesetzlichen, kollektivvertraglichen und vertraglichen Bestimmungen zustanden, blieb aus", schildert AK-Arbeitsrechtsexperte Heinzi-Erik Hobisch den Fall, der vor etlichen Monaten auf seinem Tisch landete.

Der Intervention der AK Burgenland kam der Arbeitgeber nicht zeitgerecht nach. Der Fall landete vor Gericht. Letztlich zahlte der Arbeitgeber, rund 1.500 Euro landeten auf dem Konto der 34-Jährigen.

Nach dem "Tschüss" kam die Kündigung

"Mit einer ähnlichen Masche versuchte es der Arbeitgeber auch bei einem 29-jährigen Koch", schildert die Arbeiterkammer weiter. Dieser habe bei einem Arbeitsunfall schwere Verbrennungen an der Hand erlitten. Als er sich auf den Weg ins Krankenhaus machte, sei aber nur "mit einem Lächeln und dem Wort 'Tschüss' vom Chef bedacht" worden.

Für sein Geld musste der Koch vor Gericht ziehen. Symbolbild
Für sein Geld musste der Koch vor Gericht ziehen. Symbolbild
picturedesk.com/Ernst Weingartner

Der Arbeitnehmer ging aufgrund der Verletzung noch am selben Tag in den Krankenstand. Die Folge: Der Arbeitgeber meldete ihn sofort bei der Gebietskrankenkasse mit Dienstgeberkündigung ab. Beharrlich weigert sich der Arbeitgeber die zustehenden Beendigungsansprüche zu bezahlen.

Auch in diesem Fall schaltete sich der AK-Jurist ein. Doch selbst eine Intervention des Rechtsexperten beim Arbeitgeber zur Zahlung der rund 1.500 Euro nutzte nichts, daher blieb nur mehr die Klage und der Weg vors Gericht.

1/63
Gehe zur Galerie
    <strong>25.04.2024: Kein Auto, kein Haus – so lebt René Benko.</strong> Erstmals seit der Signa-Pleite zeigte sich Unternehmer René Benko der Öffentlichkeit. Der Tiroler erschien am Mittwoch in Innsbruck vor Gericht. <a data-li-document-ref="120033251" href="https://www.heute.at/s/kein-auto-kein-haus-so-lebt-rene-benko-120033251">Die Details &gt;&gt;&gt;</a><a data-li-document-ref="120033229" href="https://www.heute.at/s/jetzt-droht-beliebtem-lebensmittel-das-bittere-aus-120033229"></a>
    25.04.2024: Kein Auto, kein Haus – so lebt René Benko. Erstmals seit der Signa-Pleite zeigte sich Unternehmer René Benko der Öffentlichkeit. Der Tiroler erschien am Mittwoch in Innsbruck vor Gericht. Die Details >>>
    EXPA / APA / picturedesk.com