Politik

Arbeitgeber dürfen Kopftuch im Dienst verbieten

Wie der Europäische Gerichtshof am Donnerstag urteilte, kann es rechtens sein, das Tragen eines Kopftuches am Arbeitsplatz zu verbieten.

Leo Stempfl
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2017 wurde gegen ein solches Kopftuch-Verbot demonstriert.
2017 wurde gegen ein solches Kopftuch-Verbot demonstriert.
Stanislav Kogiku / picturedesk.com

Den Fall ins Rollen brachte die Angestellte einer Drogerie, die dort bereits seit 2002 arbeitete. Als sie 2014 aus der Elternzeit zurückkehrte, wollte sie ein Kopftuch tragen. Die Drogerie wies sie daraufhin an, künftig "ohne auffällige großflächige Zeichen politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen" zu kommen. Sie klagte dagegen.

Ähnlich rechtfertigte sich eine Kindertagesstätte, weil eine Heilerziehungspflegerin seit 2016 ein Kopftuch trug. Per Dienstanweisung wurde wenig später "das Tragen von sichtbaren Zeichen der politischen, weltanschaulichen oder religiösen Überzeugung am Arbeitsplatz für Beschäftigte mit Kundenkontakt" verboten. Die Erzieherin weigerte sich, wurde freigestellt und zog vor das Arbeitsgericht Hamburg.

Beide Gerichte waren sich unsicher, wie die europäische Rechtslage auszulegen ist und wandten sich deswegen an den Gerichthof der Europäischen Union. Wessen Interessen wiegen höher? Hat die Religionsfreiheit Vorrang gegenüber der unternehmerischen Freiheit?

Das Urteil

Unter Umständen kann ein Verbot des Tragens von religiösen Symbolen am Arbeitsplatz gerechtfertigt sein, urteilte der EuGH nun. Er stärkt somit die Arbeitgeber und wiegt deren Interesse, den Kunden ein neutrales Bild vermitteln zu wollen, höher. Auch die Vermeidung von sozialen Konflikten wird erwähnt.

Der Arbeitgeber muss aber nachweisen können, dass solch eine Regelung auch tatsächlich die Neutralität seines Betriebs gefährden würde oder könnte. Das wäre bei einer Erzieherin vermutlich eher zu argumentieren als bei einer Drogerieangestellten.

Das endgültige Urteil in den beiden Fällen müssen nun die jeweiligen deutschen Gerichte fällen. Weil das höchstgerichtliche Erkenntnis klarstellt, wie europäisches Recht auszulegen ist, könnte es auch noch in Österreich schlagend werden.

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