Manuela S. (Name von der Redaktion geändert; Anm.) ist am Verzweifeln. Im Jänner verlor die Linzerin ihren Job in der Gastronomie, da ihr Arbeitgeber pleiteging. Doch nicht nur das: Die 49-Jährige ist zuckerkrank, braucht täglich eine Insulinspritze, mehrere Tabletten, darunter Antidepressiva.
"Ich weiß nicht mehr, wie es weitergeht", sagt die verzweifelte Frau im "Heute"-Gespräch. Grund ihrer Hoffnungslosigkeit: Sie steht ohne Versicherungsschutz da, kann sich also nicht ihre lebenswichtigen Spritzen und Medikamente besorgen. Darüber hinaus ist sie nicht in der Lage, sich die Arzneimittel zu leisten, da sie kein Geld vom Arbeitsmarktservice (AMS) bekommt.
Was ist passiert? Kürzlich wurde sie beim AMS gesperrt, da sie ihren Termin versäumt hat. "Seit Ende Oktober rufe ich immer wieder an und werde vertröstet", so die angeschlagene Frau, die mit dem AMS telefonisch in Kontakt ist. Wie das Unternehmen mit ihr umgeht, sei eine "Frechheit". "Es ist zum Davonrennen", versteht die entmutigte Linzerin die Welt nicht mehr.
„Es ist zum Davonrennen.“Arbeitslose Frau
Die Betroffene ist auch über die Gesundheitskasse (ÖGK) sehr verärgert. Einmal sei ihr gesagt worden, dass sie Krankengeld bekommt. Nächstes Mal heißt es dann, dass sie es doch nicht erhält. Sie besitzt zwar eine E-Card, kann diese aber nicht benutzen, da sie nicht freigeschaltet ist.
Inzwischen wurde sie von einer Freundin finanziell unterstützt, sodass sie sich immerhin ihre Spritze und Medikamente kaufen konnte. Mit ihren Nerven ist sie aber am Ende: "Ich kann nicht mehr, ich habe keine Kraft mehr".
"Es gibt verschiedene Gründe, warum das AMS laut Arbeitslosenversicherungsgesetz eine Sanktion bzw. Geldsperre verhängen muss", erklärt Angela Herzenauer gegenüber der Redaktion. Sie arbeitet in der Medienabteilung des Arbeitsamts. Sämtliche Klienten würden darüber im Vorfeld informiert.
"Wenn ein Kunde nicht zu einer Besprechung erscheint, kann sich diese Person im Nachhinein melden und einen entschuldbaren Grund anführen", betont Herzenauer. Ist dieser zulässig, werde die zuvor ausgesprochene Sperre wieder aufgehoben. Ein verzeihlicher Grund kann im Idealfall auch belegt werden, zum Beispiel die Pflege eines kranken Kindes.
Ein Kontrollmeldetermin werde vom AMS vergeben, um über die aktuellen Bemühungen des Betroffenen zu sprechen und gegebenenfalls weitere Schritte zu vereinbaren. "Versäumt man diesen, kann es sein, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld erst mit der nächsten persönlichen Vorsprache wieder gewährt wird", so die Mitarbeiterin.