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Arbeitsunfall mit Gabelstapler – Wiener verliert 500  

Andreas M. beschädigte bei einem Arbeitsunfall versehentlich eine Laterne in einem Wiener Biergarten. Nun muss er dafür 500 Euro blechen.

Natalia Anders
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500 Euro musste Andreas blechen.
500 Euro musste Andreas blechen.
Leserreporter / Symbolbilder

Das Ende der Sommersaison bedeutete im Herbst auch ein Ende der Biergärten. Für Andreas M. war es jedoch besonders bitter: Eineinhalb Jahre lang arbeitete er als Haustechniker für ein bekanntes Wiener Biergartenrestaurant in der Leopoldstadt. Anfang 2022 möchte sich der Wiener selbstständig machen und sein eigenes Restaurant eröffnen. Daher kündigte er noch im Sommer seine Arbeit im Biergarten. "Ich habe meinem Chef extra angeboten, dass ich bis Ende Oktober arbeite, damit er genug Zeit hat, um einen Ersatz zu finden. Geplant war, dass ich früher gehe. Im Endeffekt haben sie mich dazu überredet, bis Ende November zu bleiben", so Andreas im Talk mit "Heute".

Blieb mit Stapler im Schlamm stecken

Mitte November kam es während der Abbauarbeiten des Restaurants zu einem ärgerliche Unfall. Der Techniker war mit einem Gabelstapler unterwegs, um Sachen zu transportieren. Dabei blieb er allerdings mit dem Stapler im Schlamm stecken. Bei seinem Versuch sich aus dem Gatsch zu befreien, kam der Wiener an einer Laterne im Gastgarten an und beschädigte sie versehentlich. Am nächsten Tag teilte er den Arbeitsunfall seinem Vorgesetzten mit und bot an, die Straßenlaterne selbst zu reparieren. Doch dieser soll Andreas gesagt haben, dass der Fauxpas kein Problem darstellen würde – immerhin sei es ja ein Versehen gewesen.

"Plötzlich bekam ich 500 Euro weniger"

Als Andreas Anfang des Monats seinen letzten Lohnzettel sah, bekam er einen Schock: Ihm wurden scheinbar grundlos 500 Euro von seinem Gehalt abgezogen. Perplex stellte er seinen Arbeitgeber zur Rede und fragte, wieso er jetzt plötzlich weniger Gehalt bekommen habe. Bei dem Abzug handelte es sich tatsächlich um die zerstörte Laterne. Sein Vorgesetzter konnte sich an die ursprüngliche Abmachung nicht mehr erinnern. "Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich es gleich meiner Versicherung gemeldet oder die Laterne einfach selbst repariert", erzählt der erzürnte Wiener im "Heute"-Talk. 

AK: "Arbeitnehmer haften nur eingeschränkt für Schaden"

"Heute" fragte bei der Arbeiterkammer an, um zu erfahren, inwiefern Arbeitnehmer für Schäden am Arbeitsplatz haften müssen. "Sollte die Beschädigung beim Erbringen der Dienstleistung passiert sein – wie bei Andreas während der Abbauarbeiten – müssen Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen dafür haften. Dabei muss beispielsweise auf die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Person geachtet werden oder geklärt werden, wie es zu der Beschädigung kam", erklärte eine Sprecherin der AK "Heute" im Talk.

Ob Andreas das Geld also zurückerstattet bekommt, steht noch in den Sternen. Einen Beratungstermin bei der Arbeiterkammer hat er sich bereits ausgemacht und ist dazu bereit, für die 500 Euro zu kämpfen. Das Lokalbesitzer waren für eine Stellungnahme gegenüber "Heute" bislang nicht erreichbar.

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