Leser Gerhard R. fragt: "Muss ich die Arbeitszeit in der Elternteilzeit reduzieren oder kann ich einfach nur Beginn und Ende anpassen?"
"Wenn Sie Ihre Stunden nicht reduzieren wollen, so ist es ebenfalls möglich, einfach die Lage der Arbeitszeit zu verändern, etwa um diese die Öffnungszeiten der Kinderbetreuungseinrichtung anzupassen", heißt es seitens der AK Niederösterreich.
Und weiter: "Beispielsweise könnten Sie eine 38,5-Stunden-Woche beibehalten, aber den täglichen Beginn und das Ende der Arbeitszeit auf eine andere Uhrzeit verlegen, die eben günstiger für die Kinderbetreuung ist. Sie genießen mit dieser Anpassung denselben Kündigungsschutz wie bei einer Arbeitszeitreduktion."
"Bei Problemen beraten Sie unsere Arbeitsrechtsexperten kompetent", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Mehr Infos: AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Tel.: 057171-22 000.
Dieser Artikel basiert auf einer Kooperation zwischen "Heute" und der AK Niederösterreich.