Innerhalb von nur wenigen Wochen hat es bei der Pyrotechnik-Firma Astotec in Winzendorf (Bezirk Wiener Neustadt, NÖ) zwei Arbeitsunfälle mit Bränden gegeben. Der erste Vorfall Ende Juni endete noch ohne größeren Schaden, beim zweiten letzten Donnerstag, 20. August 2026, erlitt ein Mitarbeiter (45) schwere Verletzungen. Der verletzte Mitarbeiter sei mittlerweile auf dem Weg der Besserung, das habe das Unternehmen bekannt gegeben.
Den Behörden zufolge hänge der erste Unfall mit verunreinigtem Material vom Primärsprengstoff Kaliumdinitrobenzofuroxan (KDNBF) zusammen.
Nach dem ersten Unfall hat die Bezirkshauptmannschaft (BH) Wiener Neustadt (NÖ) am 8. Juli mit einem Schreiben einige Maßnahmen verordnet. Unter anderem durfte der Primärsprengstoff KDNBF mit sofortiger Wirkung nicht mehr hergestellt werden.
Die Produktion hätte erst wieder anlaufen dürfen, wenn eine gewerbebehördliche Änderungsgenehmigung wirksam wurde. Bis zur Explosion am Donnerstag wurde aber keine solche Genehmigung erteilt – "ORF NÖ" berichtete.
Das Pyrotechnik-Unternehmen habe der BH nach dem ersten Unfall bereits Unterlagen für die Verbesserung der Situation eingereicht, die BH erachtete diese aber aus sicherheitstechnischer Hinsicht als nicht hinreichend. Die Firma sei darüber auch informiert worden. Astotec habe laut der BH zugestimmt, das verbotene Material zu vernichten.
Somit war die Herstellung von dem Primärsprengstoff laut Behörde am ganzen Standort auch am Tag der Explosion verboten. Auch für ein Versuchslabor habe dieses Verbot gegolten. Aus Behördenkreisen wurde gegenüber "ORF NÖ" die Vermutung geäußert, dass der Unfall Ende Juni und der Vorfall am Donnerstag miteinander zusammenhängen.
Gegenüber "ORF NÖ" hätten Mitarbeiter schon direkt nach der Explosion schwere Vorwürfe erhoben. Es sei behauptet worden, dass KDNBF trotz Verbot weiter serienmäßig und zum Teil im Dreischichtbetrieb produziert worden ist. Nach Mitarbeiter-Angaben sei der Sprengstoff auch am Tag der Explosion hergestellt worden, so "ORF NÖ". Das sei bisher aber nicht unabhängig bestätigt. Astotec habe der BH nicht gemeldet, dass das Material nach dem 7. Juli weiter produziert wurde.
Schon am Freitag wollten Astotec-Sprecher gegenüber "ORF NÖ" keine Stellung dazu nehmen, ob es eine behördliche Anordnung für KDNBF gegeben hat. Am Montag habe man sich dazu weiterhin nicht äußern wollen.
Mitarbeiter unterstreichten am Montag aber ihre Vorwürfe. "Es wurde wochenlang KDNBF hergestellt und für die Produktion von Zündpillen verwendet", erklären die Mitarbeiter gegenüber "ORF NÖ"
Astotec wies die medial erhobenen Vorwürfe über systemische Sicherheitsmängel zurück, eine Antwort zu den behördlichen Maßnahmen nach dem ersten Vorfall gab es gegenüber "ORF NÖ" aber nicht.
Geschäftsführer Christopher Lill erläutert, dass das Unternehmen unter "konsequenter Einhaltung aller gesetzlichen und behördlichen Verpflichtungen" und hohen Sicherheits- und Qualitätsstandards arbeite. Die Firma weist auf regelmäßige Kontrollen nach der Seveso-Richtlinie, eine Überprüfung im November 2025, Notfallübungen mit Behörden und Einsatzorganisationen sowie auf eine mehrmonatige Kooperation mit dem TÜV hin.
Astotec wurde am Montag erneut von "ORF NÖ" mit dem mittlerweile bestätigten Verbot konfrontiert und konkret gefragt, ob zwischen 7. Juli und 20. August weiter KDNBF produziert wurde. Eine Antwort auf diese Frage werde es aber frühestens Dienstag von dem Unternehmen geben.
Mittlerweile ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung gegen unbekannte Täter. Der Anlassbericht sei laut Staatsanwaltschaft am Montag eingelangt.
Ein Sachverständiger für Brand- und Explosionsermittlung kümmere sich um die weitere Untersuchung. Ein abschließendes Gutachten werde es aber erst in einiger Zeit geben. Laut den Ermittlungen bislang war der unmittelbare Auslöser der Explosion eine chemische Reaktion in einem Sicherheitsabfallbehälter in einem Labor. Zwischen welchen Stoffen es dabei genau eine Reaktion gab, ist noch offen. Nun gibt es Ermittlungen des Landeskriminalamtes.