"Ist ein Trauerspiel"

Atemnot, Schmerzen – PVA will Steirer arbeiten schicken

Fassungslosigkeit bei Andreas K.: Obwohl er kaum spazieren gehen kann, ohne erschöpft zu sein, wird ihm die Berufsunfähigkeitspension verweigert.
Jana Stanek
24.07.2026, 15:48
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Frust bei Steirer Andreas K. (Name von der Redaktion geändert, Anm.): Seit sieben Jahren kämpft der 57-Jährige mit zahlreichen Beschwerden. Für ihn ist klar: Arbeiten kann er einfach nicht mehr. Die PVA sieht das anders, lehnte prompt den Antrag auf Berufsunfähigkeitspension ab.

"Nicht mehr arbeitsfähig"

"Ich habe früher immer gerne gearbeitet", erinnert sich der 57-Jährige zurück – früher war er leidenschaftlich im Stahlbau tätig. Seit 2019 ist damit jedoch Schluss. "Mir wurde bei einem Eingriff ein Stent gesetzt, außerdem wurde ein maximal vergrößertes Herz festgestellt", erklärt er. Die körperlichen Probleme, die damit einhergehen, sorgen dafür, dass K. mittlerweile "nicht mehr wirklich arbeitsfähig" sei. Stiegen steigen oder mehr als 50 Meter zu Fuß gehen könne er nicht mehr. "Wie soll ich da kilometerweit Stahl verlegen?", fragt er sich.

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Zwei Bandscheibenvorfälle sorgen dafür, dass selbst kurzes Sitzen zu starken Schmerzen bei K. führt. "Einen Bürojob kann ich mir also auch nicht vorstellen", ist er verzweifelt. "Es ist ein Trauerspiel", wettert der 57-Jährige. Besonders seine finanzielle Situation belaste ihn enorm: "Ich leide unter Burnouts und Panikattacken."

Sogar Haus verloren

Im Mai 2026 reichte Andreas K. schließlich den Antrag auf Berufsunfähigkeitspension ein. "Ohne mein Gehalt mussten wir aus unserem Haus in eine Wohnung ziehen, es ging einfach nicht mehr", erklärt der Steirer. Das Geld von der PVA sollte K. und seiner Frau nun helfen – doch daraus wurde nichts.

Zwei Monate nach der Antragstellung flatterte ein Bescheid ins Haus des 57-Jährigen: Es liege keine dauerhafte Berufsunfähigkeit vor. "Die ärztliche Begutachtung hat ergeben, dass  das Gesamtleistungskalkül für – zumindest halbschichtige – Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausreicht. Es liegt kein Berufsschutz vor", heißt es auf "Heute"-Anfrage seitens der PVA.

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