Österreich

Auch die 9 Wiener Hunde-Regeln müssen Sie kennen

Neu gilt in Wien eine Maulkorb-Pflicht für Listenhunde sowie eine Promillegrenze für Halter. Doch kennen Sie auch folgende Punkte im Hundegesetz?

Heute Redaktion
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Nun ist es definitiv: Nach der tödlichen Hundeattacke auf Waris (1) werden die Hundegesetze in Wien verschärft. Für Listenhunde gilt künftig eine generelle Maulkorb- und Leinen-Pflicht. Ihre Halten müssen sich an eine Alkoholgrenze analog zur Straßenverkehrsordnung halten. Ab 0,5 Promille ist Gassi gehen verboten.

Es ist bereits das zwölfte Mal, dass das Wiener Hundegesetz überarbeitet wird. So enthielt die Wiener Tierhaltungsverordnung schon vor der neuerlichen Verschärfung zahlreiche Punkte, die selbst so manch eingefleischtem Hundefan nicht im Detail bekannt sein dürften. Zeit für etwas Nachhilfe:

12x täglich Menschenkontakt

Wer einen Hund hält, muss ihm mindestens zwei Mal täglich "Sozialkontakt mit Menschen" gewähren.

2Täglich Gassi gehen



Wer seinen Hund nicht mindestens einmal täglich ausführt, macht sich strafbar. Hunde, die vorwiegend in geschlossenen Räumen gehalten werden, müssen sich zudem mehrmals täglich im Freien erleichtern können.

Sportausübung ist nur mit Hunden zulässig, "die hierfür physiologisch und psychologisch geeignet sind". Der Sport darf den Gesundheitszustandes des Tieres nicht beeinträchtigen.

Welpen dürfen erst ab einem Alter von über acht Wochen von der Mutter getrennt werden. Ausnahmen sind möglich, wenn die Trennung aus medizinischen Gründen nötig ist.

Über die Notwendigkeit von Maulkörben wurde in den letzten Tagen kontrovers diskutiert. Bei allen Beißkörben galt jedoch bereits bisher: Sie müssen der Größe und Kopfform des Hundes angepasst und luftdurchlässig sein. Die Tiere müssen damit Hecheln und Wassertrinken können.

Wer einen Hund im Freien hält, muss ihm eine Hundehütte zur Verfügung stellen. Diese muss aus wärmedämmendem Material hergestellt sein und einen "der Wetterseite abgewandten Zugang" haben. Weiter ist eine trockene Unterlage Pflicht, genauso wie genügend Platz für den Vierbeiner. Werden mehrere Hunde gemeinsam gehalten, müssen die Hundehütten so dimensioniert sein, dass sie mehrere Hunde "konfliktfrei nützen" können.

Auch die Frage, wie viel Tageslicht ein Hund genießen soll, wird in der Verordnung genau beantwortet. Und zwar müssen die Öffnungen für Tageslicht – also die Fenster – so bemessen sein, dass ihre Fläche mindestens 12,5 Prozent der Bodenfläche beträgt.

Eine dauernde Zwingerhaltung ist verboten. Die Zwingerfläche muss mindestens 15 Quadratmeter betragen – Platzbedarf für die Hundehütte nicht eingerechnet. An der Hauptwetterseite muss der Zwinger geschlossen sein, Schatten muss jederzeit zur Verfügung stehen. An der Innenseite müssen die Zwingertüren einen Drehknauf aufweisen. Die Türen müssen nach innen aufschwingen.

Auch die Haltung von Schlittenhunden ist genau geregelt. So ist Teilnahme an Trainingscamps erst erlaubt, wenn die teilnehmenden Tiere mindestens den 12. Lebensmonat vollendet haben. An Sprintrennen dürfen die Hunde erst ab 15 Monaten teilnehmen, an Mittel- und Langdistanzrennen ab 18 Monaten. (jbu)

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