Österreich
Auch Kirchen verschärfen Corona-Regeln
Ab Dienstag gilt der neue Lockdown. Dieser bringt auch eine Verschärfung der Regeln in den Kirchen mit sich. Aber: Gottesdienste sind weiter möglich.
Der neuerliche Corona-Lockdown, der mit Dienstag, 0.00 Uhr beginnt, bringt auch eine Verschärfung der Regeln in Gotteshäuser mit sich. Die Kirchen und Religionsgesellschaften verkündeten am Sonntag in Absprache mit dem Kultusministerium strengere Corona-Schutzmaßnahmen für öffentliche Gottesdienste. Die wichtigste Änderung ist, dass ab Dienstag ein Mindestabstand von 1,5 Metern bei Gottesdiensten einzuhalten ist. Wie bisher ist dabei ein Mund-Nasenschutz zu tragen. Die Vereinbarung wurde am Sonntag geschlossen und tritt so wie die von der Regierung angekündigten Restriktionen zum zweiten Lockdown mit 3. November 0.00 Uhr in Kraft.
Die neue Vereinbarung der Kirche mit der Bundesregierung ermögliche weiterhin den Menschen, "ihr Grundrecht auf Religionsfreiheit auch angesichts der besorgniserregenden Corona-Lage in verantwortungsvoller Weise auszuüben", betonte der Salzburger Erzbischof Franz Lackner und sagte: "Der gemeinsam gelebte Glaube soll uns dazu befähigen, denen beizustehen, die von der Pandemie und ihren Auswirkungen besonders betroffen sind. Christliche Nächstenliebe muss sich in diesen Tagen im rücksichtsvollen Schutz der Mitmenschen und in aufmerksamer Hilfe für Bedürftige bewähren."
Ausnahme für "religiöse Handlungen"
Auch Kultusministerin Susanne Raab unterstrich in einer Aussendung das Grundrecht auf Religionsfreiheit und sagte: "Es ist wichtig, dass eine gemeinsame Religionsausübung in Form von öffentlichen Gottesdiensten weiterhin möglich sein wird, weil sie den Gläubigen in dieser herausfordernden Zeit auch viel Halt geben. Die Kirchen und Religionsgemeinschaften tun alles, damit sich das Coronavirus nicht weiter ausbreitet und setzen deshalb weitere Maßnahmen." Wie die Ministerin betonte, sei die Zusammenarbeit mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften in der Corona-Krise bislang "sehr positiv und kooperativ" gewesen. "Die gemeinsamen Vereinbarungen haben sich bewährt, dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken", so Raab.
Der neue Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, darf unterschritten werden, "wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert - hierbei ist ebenfalls ein Mund-Nasenschutz zu tragen", heißt es in der Vereinbarung, die zwei zusätzliche Verschärfungen enthält: So werden Gemeinde- und Chorgesänge bis auf Weiteres ausgesetzt. "Aufschiebbare religiöse Feiern werden auch aufgeschoben", heißt es weiter und als Beispiel werden dafür Trauungen genannt. Wie bisher muss bei Gottesdiensten Desinfektionsmittel ausreichend zur Verfügung gestellt werden.