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Auch Tote bekommen den Klimabonus ausbezahlt

Berichten zufolge erhalten auch bereits verstorbene Personen den Klimabonus der Regierung. Der Staat nimmt das Geld allerdings nicht zurück, heißt es.

Michael Rauhofer-Redl
Auf Grund von administrativen Hürden bekommen auch einige bereits Verstorbene den Klimabonus ausbezahlt.
Auf Grund von administrativen Hürden bekommen auch einige bereits Verstorbene den Klimabonus ausbezahlt.
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Die öffentliche Debatte um den Klimabonus dürfte in die nächste Runde gehen. Personen über 18 Jahren, die seit mehr als sechs Monate einen ordentlichen Wohnsitz in Österreich haben, bekommen bekanntlich 500 Euro als Klimabonus überwiesen – dass unter diese relativ einfach gehaltene Definition auch Asylwerber fallen, führte zuletzt zu heftigen Differenzen innerhalb der Koalition.

Auch Tote bekommen Geld...

Wie die "Presse"  nun aber in einem Artikel berichtet, erhalten auch bereits verstorbene Personen den Klimabonus. Denn: Bis Behörden über Todesfälle informiert werden, bzw. diese auch verwaltungstechnisch die zuständigen Stellen erreichen, vergehen oft Wochen. So weit, so einigermaßen nachvollziehbar. Kurios ist jedoch, dass der Staat das Geld laut "Presse"-Infos auch nach Aufforderung nicht zurücknimmt.

In dem entsprechenden Artikel wird der Fall von Herrn F. genannt. Dieser habe die Behörden pflichtbewusst darüber informiert, dass seine jüngst verstorbene Mutter den Klimabonus nach ihrem Ableben aufs Konto erhalten hatte. Anstatt das Geld jedoch anzunehmen, geht es nun in die Erbmasse über. Herr F. bekommt als Alleinerbe den Bonus somit doppelt. Dieser Fall sei "keine Ausnahme", so die "Presse".

...aber Staat nimmt Geld nicht zurück

Die Rechnung ist eine einfache: Im vergangenen Jahr starben pro Tag durchschnittlich 247 Menschen – dieser Zahl stehen durchschnittlich 235 tägliche Geburten gegenüber. Als Stichtag für den Klimabonus wurde der 3. Juli 2022 definiert. Personen, die zu diesem Zeitpunkt 183 Tage oder länger einen Hauptwohnsitz in Österreich haben, bekommen das Geld überwiesen. Das Problem: Verstorbene scheinen mitunter auch Wochen nach ihrem Ableben im Personenstandsregister auf. Sofern dem Finanzamt die Kontonummer bekannt ist, erhalten einige bereits tote Personen das Geld. Ein Umstand, der administrativ wohl nicht zu vermeiden ist. Unklar ist, wie viele tatsächlich von diesem Kuriosum betroffen sind – es dürften Tausende sein.

Seitens des Klimaschutzministeriums wird betont, dass eine Rücknahme von Fehlauszahlungen "rechtlich leider nicht möglich" sei. Bereinigen ließe sich dieser Umstand auch nicht, heißt es in dem Artikel unter Berufung auf das Gewessler-Ressort.

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    Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com