Gesundheit

Aufgedeckt – das sind die häufigsten Impfreaktionen

In einem weiteren Bericht hat das BASG Daten zu den Nebenwirkungen der verschiedenen Corona-Impfstoffe zusammengefasst. 

Sabine Primes
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Eine Corona-Impfung kann Impfreaktionen auslösen, muss aber nicht.
Eine Corona-Impfung kann Impfreaktionen auslösen, muss aber nicht.
Getty Images/iStockphoto

In Österreich werden Impfreaktionen beim Österreichischen Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) gesammelt. In einem neuen Bericht wurde nun alles rund um Nebenwirkungen und Impfreaktionen (da gibt es nämlich einen Unterschied!) zur Corona-Impfung zusammengefasst. 

Mehr Frauen betroffen

Konkret handelt es sich um den Berichtszeitraum vom 27.12.2020 bis 24.9.2021. In dieser Zeitspanne wurden 42.447 Reaktionen auf den Stich gemeldet. Im Vergleich: Bis zum Stichtag 24.9.2021 waren 10.780.486 Impfungen im e-Impfpass eingetragen.

Laut Bericht wurden die meisten Nebenwirkungen in der Altersgruppe 18-44 Jahren gemeldet. Von den 42.447 Meldungen entfielen 23.645 auf diese Alterskohorte. Mit 28.114 waren Frauen wesentlich häufiger betroffen als Männer, 128 entfielen auf diverse/inter-Personen. 

Das sind die häufigsten Nebenwirkungen

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    Der Impfstoff von AstraZeneca zeigt eine deutlich höhere Melderate als die Impfstoffe von BioNTech/Pfizer oder Moderna.
    Der Impfstoff von AstraZeneca zeigt eine deutlich höhere Melderate als die Impfstoffe von BioNTech/Pfizer oder Moderna.
    Bericht BASG

    Die meisten Meldungen bei AstraZeneca

    Der Impfstoff von AstraZeneca zeigt eine deutlich höhere Melderate als die Impfstoffe von BioNTech/Pfizer oder Moderna. Die bisher gemeldeten vermuteten Nebenwirkungen entsprechen sowohl in ihrer Art als auch in ihrer Häufigkeit den aus den Zulassungsstudien zu erwartenden Reaktionen. Neben Reaktionen an der Einstichstelle zählen Kopfschmerzen oder Müdigkeit (bei jeweils ca. 53 Prozent der ProbandInnen), Muskelschmerzen oder Unwohlsein (44 Prozent), Fiebrigkeit (33 Prozent), Gelenkschmerzen (26 Prozent), Schüttelfrost (32 Prozent) und Fieber über 38 Grad (8 Prozent) auch in den klinischen Studien zu den am häufigsten gemeldeten Impfreaktionen. Die Mehrheit war in der Intensität mild bis moderat und verschwand binnen weniger Tage.

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      Nachdem du dich auf der Startseite eingelogged hast, gibst du deine Daten ein und öffnest das Scrolldown-Menü (rote Markierung).
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      Screenshot impfservice.wien/Bearbeitung: heute.at

      Nebenwirkungen werden als schwerwiegend betrachtet, wenn sie tödlich oder lebensbedrohend sind, einen Spitalsaufenthalt erforderlich machen oder verlängern, Bericht über Meldungen vermuteter Nebenwirkungen nach Impfungen zum Schutz vor COVID-19 5 zu bleibender oder schwerwiegender Behinderung oder Invalidität führen oder einen Schaden beim Un-/Neugeborenen verursachen bzw. einen Geburtsfehler darstellen.

      Impfnebenwirkung vs. Impfreaktion

      Als Nebenwirkung auf den Impfstoff gilt jede Reaktion, die schädlich und unbeabsichtigt ist. Davon zu unterscheiden sind Impfreaktionen: Harmlose Beschwerden, die im Rahmen der Immunantwort auf eine Impfung prinzipiell und erwartbar auftreten können. Dies können Lokalreaktionen wie Brennen, Schmerzen, Verhärtung und Rötung an der Einstichstelle oder Allgemeinreaktionen wie (leichtes) Fieber, Abgeschlagenheit, grippeartige Beschwerden, Kopf-, Gelenks- und Gliederschmerzen u.a. sein.

      Nicht alles auf Impfung zurückzuführen

      Nicht jedes Krankheitszeichen, das im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung auftritt, ist auch auf die Impfung zurückzuführen. Wenn Impfstoffe an sehr viele Bericht über Meldungen vermuteter Nebenwirkungen nach Impfungen zum Schutz vor COVID-19 7 Personen verabreicht werden, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass nach einer Impfung Beschwerden auftreten, die nicht durch die Impfung, sondern durch andere Ursachen, wie eine zeitgleich oder kurz danach aufgetretene andere Erkrankung, ausgelöst wurden („Hintergrundinzidenz“). 

      In Österreich können Nebenwirkungen von Patient*innen sowie deren Angehörigen freiwillig direkt an das BASG gemeldet werden. ÄrztInnen, ApothekerInnen und andere Angehörige von Gesundheitsberufen sind gesetzlich verpflichtet, Nebenwirkungen zu melden.
      Mehr unter https://www.basg.gv.at/marktbeobachtung/meldewesen/nebenwirkungen