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Aufregung im Häf'n – Mörder vor Wachepersonal geimpft

Viele Justizwachebeamte kritisieren, dass die meisten Mitarbeiter noch nicht geimpft sind, während Häftlinge die Impfung bereits erhalten haben.

Heute Redaktion
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Justizanstalt Göllersdorf
Justizanstalt Göllersdorf
HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com

Aufregung in Österreichs Gefängnissen: Viele Justizwachebeamte beschweren sich über die Impfstrategie. Sie fühlen sich übergangen, nachdem einige Insassen bereits eine Injektion erhalten haben und damit aus ihrer Sicht bei den Impfungen vorgezogen wurden. Die Justizwachegewerkschaft und die Personalvertretung kritisierten dieses Vorgehen scharf, berichtet das "Ö1 Mittagsjournal".

Justizministerium hält sich an nationalen Impfplan

Im Justizministerium hieß es, man halte sich an den nationalen Impfplan. Bis April sind  Risikopatienten und über 65-Jährige an der Reihe - das gilt auch für Häftlinge, die diese Kriterien erfüllen. 

Das  Gesundheitsministerium versuchte, die Wogen zu Glätten. Wie ein Sprecher des Ministeriums auf APA-Anfrage erklärte, wurden unlängst in der Justizanstalt Göllersdorf im Weinviertel die meisten Insassen geimpft. Dabei handelt es sich allerdings um eine Sonderstrafanstalt mit einem designierten Behandlungsauftrag für nicht zurechnungsfähige, geistig abnorme Rechtsbrecher im Maßnahmenvollzug.

Die Haftplätze sind wie in psychiatrischen Krankenanstalten in Bettenplätzen angegeben, die Betroffenen werden medikamentös und therapeutisch behandelt. Die vom Impfplan vorgegebene Impfung von Patienten, ganz besonders von Hochrisikopatienten, gelte natürlich auch für im Maßnahmenvollzug untergebrachte Menschen, heißt es aus dem Gesundheitsministerium. Und selbstverständlich habe man nicht nur die Insassen, sondern auch das medizinische und mit der Behandlung unmittelbar befasste Personal geimpft.

377 Bedienstete und 113 Insassen geimpft

Weiters berichtet das Justizministerium, dass in sämtlichen 28 Justizanstalten das medizinische Personal zumindest einen Erststich erhalten habe. Insgesamt sind bisher 377 Bedienstete und 113 Insassen geimpft worden.

"Dazu ist festzuhalten, dass die Impfung generell auf Freiwilligkeit beruht. Es wurde seitens der Strafvollzugsverwaltung eine Abfrage der Impfbereitschaft sowohl unter Insassen als auch unter Bediensteten durchgeführt. Die impfwilligen Insassen und Bediensteten werden entsprechend des Phasenplans, der Impfbereitschaft und je nach daraus resultierender Zuweisung von Impfstoffkontingenten geimpft", heißt es in einer Stellungnahme. 

In der "Phase 2" des nationalen Impfplans werden Beschäftigte mit direktem Personenkontakt und erhöhtem Ansteckungsrisiko, insbesondere auch im Strafvollzug prioritär mit Impfstoff bedacht.

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