Eine Halloween-Nacht mit Folgen: Weil ein 22-Jähriger zu seinem ersten Gerichtstermin nicht erschienen war, wurde er festgenommen und in Handschellen in den Verhandlungssaal gebracht. Dort musste er sich wegen einer Prügelei bei einer Party in Lustenau verantworten.
Laut Gericht hatte sich der mehrfach einschlägig Vorbestrafte dem Verfahren entzogen. Deshalb ordnete die Richterin seine Festnahme an.
Auslöser der Eskalation soll ein Snapchat seiner Ex-Freundin gewesen sein. Darauf war sie gemeinsam mit einem anderen Mann zu sehen. "Ich habe meine Ex-Freundin lange nicht gesehen. Dann hat mich dieses Snapchat-Bild zornig gemacht."
Gemeinsam mit einem Freund fuhr der 22-Jährige daraufhin zu einer Halloween-Party. Als die Tür geöffnet wurde, soll er sie laut Anklage mit einem Fußtritt aufgedrückt haben. Danach flogen laut Gericht und mehreren Zeugen "wahl- und ziellos die Fäuste", wie "Vorarlberg online" berichtet. Drei Personen wurden verletzt und erlitten unter anderem Nasenbluten, Hämatome, eine Wangenprellung und Zahnschmerzen.
Den Angriff bestritt der Angeklagte nicht. Wegen seines hohen Alkoholkonsums könne er sich an vieles nicht mehr erinnern. Auf Fragen der Richterin antwortete er mehrfach: "Ich weiß es nicht mehr so genau, aber kann schon sein."
Sein Verteidiger argumentierte, der 22-Jährige sei massiv alkoholisiert und nahezu unzurechnungsfähig gewesen. Der Angeklagte erklärte vor Gericht: "Ich will mein Leben in den Griff bekommen." Er wolle wieder arbeiten und sich künftig auch seinem Alkoholproblem stellen.
Das Gericht sprach den Mann schuldig und verhängte eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, davon acht Monate bedingt. Von einem Widerruf einer früher bedingt ausgesprochenen Freiheitsstrafe sah die Richterin ab. "Das ist der Schuss vor den Bug." Das Urteil wurde von beiden Seiten angenommen und ist rechtskräftig.