Oberösterreich

Ausbildner starrte Lehrling auf Po, wollte Kuss

Eine junge Frau ist in Oberösterreich während ihrer Lehrzeit von einem Ausbildner sexuell belästigt worden. Sie wandte sich an die AK.

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Die junge Frau wurde von ihrem Ausbildner belästigt.
Die junge Frau wurde von ihrem Ausbildner belästigt.
istock/ Symbolbild

Anzügliche Bemerkungen, unerwünschte Berührungen, aufgezwungene Küsse, E-Mails, WhatsApp oder SMS mit sexuellem Inhalt bis hin zu sexueller Nötigung oder Vergewaltigung. Sexuelle Belästigung von Arbeitnehmerinnen durch Vorgesetzte oder durch Kollegen/-innen gehört zum "Tagesgeschäft" in der Beratung der Expertinnen des AK-Frauenbüros.

Während der Corona-Pandemie nahm die Belästigung via Home-Office-Tools und durch Nachrichten in Sozialen Medien, wie Facebook oder WhatsApp, zu. Mit schwerwiegenden Folgen für die Opfer. "Oft leiden Betroffene schon sehr lange und trauen sich etwa monatelang nicht, Hilfe zu suchen. Meist aus Scham oder aus Angst um den Arbeitsplatz. Daher gilt für diese Fälle auch eine dreijährige Verjährungsfrist, während derer die Opfer ihre Schadenersatzansprüche geltend machen können", so AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Anspruch auf Schadenersatz

Wendet sich eine betroffene Person an die AK, wird sie beraten und begleitet. Rechtlich geht es den Beraterinnen darum, zu erwirken, dass die Diskriminierung oder Belästigung umgehend abgestellt wird: Die Arbeitgeber haben schließlich eine Fürsorgepflicht und müssen dafür sorgen, dass ihre Beschäftigten geschützt sind. Opfer haben auch Anspruch auf Schadenersatz in der Höhe von mindestens 1.000 Euro: Einerseits gegenüber dem Belästiger oder der Belästigerin und andererseits gegenüber dem Arbeitgeber, wenn dieser nichts gegen die Vorfälle unternimmt. "Unsere Beraterinnen haben im Vorjahr 218.000 Euro an Schadenersatzzahlungen erwirkt", berichtet Präsident Kalliauer.

Ausbildner schickte Kuss-Smileys

3.000 Euro Schadenersatz musste ein Lehrlingsausbildner eines Großhandelsbetriebs im Innviertel einer jungen Kollegin zahlen, die als Lehrling dort gearbeitet hat. Er hatte sie während der Lehrzeit immer wieder verbal und körperlich belästigt. Er starrte auffällig auf ihr Gesäß, zog die junge Frau nahe an sich heran und versuchte auch, sie zu küssen und zu umarmen. Er hatte ihr außerdem Nachrichten mit anzüglichem Inhalt und Kuss-Smileys auf ihr Smartphone geschickt.

Nachdem sie das Unternehmen verlassen und eine neue Lehrstelle angenommen hatte, wandte sich die junge Arbeitnehmerin um Hilfe an die Arbeiterkammer. Diese nahm sich des Falles an. Der Belästiger musste letztendlich Schadenersatz in der Höhe von insgesamt 3.000 Euro an seine ehemalige Kollegin zahlen.

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