Bei traumhaftem Sommerwetter wollte Wolfgang T. (59) aus Krems (NÖ) einen Radausflug in das Naturjuwel Lobau in Wien unternehmen. "Bei der Radtour wollte ich die Natur genießen", so der Architekt und Künstler zu "Heute". Doch der Ausflug mit seiner Begleiterin nahm eine unschöne Wendung – wir berichteten.
"Auf einmal wurden wir mitten im Wald von einem Förster und einer Polizistin angehalten", berichtet der Kremser. Wolfgang T. und seine Bekannte wären illegal mit den Fahrrädern auf dem Wegerl unterwegs gewesen, hätten gegen das Nationalparkgesetz verstoßen, so der Vorwurf. Ein paar Tage später flatterte dem Niederösterreicher ein Brief der Stadt Wien ins Haus. Der begeisterte Radler sollte 350 Euro Strafe brennen. "Die Strafe steht in keinem Verhältnis zu dem, was passiert ist", ärgerte sich der Radfahrer. Er legte Einspruch ein, wollte sich die "Spazierwegerl-Abzocke" nicht gefallen lassen. Das zahlte sich aus, wie Wolfgang T. jetzt erfuhr.
Nach dem "Heute"-Bericht flog Wolfgang T. nun am 13. Mai wieder ein Brief des Magistrats Wien-Donaustadt in den Postkasten, diesmal mit einer besseren Nachricht. Die Strafe wurde deutlich reduziert.
"Sie sind entgegen § 6 Abs. 1 Wiener Nationalparkgesetz, wonach im Nationalparkgebiet sämtliche Eingriffe in die Natur verboten sind, im städtischen Forstrevier 1220 Wien, Obere Lobau, zwischen dem Revierteil "Eberschütt" und "Grabstein" mit dem Fahrrad abseits eines markierten Radweges gefahren", heißt es in der Straferkenntnis. Dafür werden nun 70 Euro plus 10 Euro Verfahrenskosten verlangt. Statt 350 Euro muss Wolfgang T. also nur noch 80 Euro zahlen. Immerhin eine Ersparnis von 270 Euro.
"Der Fall ist seit heute erledigt und der Betrag wurde so deutlich reduziert, dass ich ihn akzeptieren kann", freut sich der sportliche Architekt aus Krems. Radfahrer in der Lobau sollten aber vorsichtig sein – das nächste Planquadrat in der Wildnis kommt bestimmt.