Dass er so lange noch an den 17. August 2024 erinnert werden würde, hatte sich Familienvater Peter I. (Name der Redaktion bekannt) nicht gedacht. Er wollte damals bloß schnell für sich und seine beiden Kinder etwas zu essen holen, parkte sich vor dem Restaurant "Noodle King" in Wien Liesing ein. Ein Fehler – denn der Parkplatz war Privateigentum. Die 400 Euro Strafe, die auf ihn zukam, zahlte Peter I., doch nun wird noch mehr Geld von ihm gefordert.
Obwohl er 400 Euro wegen Falschparkens eine sehr hohe Strafe fand, bezahlt der Familienvater, um eine Besitzstörungsklage zu vermeiden. Damals war der Geschäftsführer des "Noodle King", bei dem Peter I. sei Essen abholen wollte, durch einen "Heute"-Artikel auf die Situation aufmerksam geworden und wollte helfen. Obwohl der Parkplatz nicht Eigentum des Lokals war, zahlte "Noodle King" Peter I. die vollen 400 Euro zurück. Ein Happy End, dachte sich der 35-jährige Familienvater. Doch nun – acht Monate später – flatterte erneut eine Rechnung in seinen Briefkasten. Diesmal wurden 156,00 Euro gefordert. "Eine reine Abzocke ist das", ärgert sich Peter I.
"Ich habe einen eingeschriebenen Brief erhalten und habe mich gefragt, was ich gemacht habe", erinnert sich Peter I. "Als ich dann gesehen habe, dass es deswegen ist, habe ich mir gedacht 'Was, das war ja schon vor acht Monaten!' Das ist eine Frechheit", findet der 35-Jährige. Der Grund für die erneute Rechnung: Die bereits bezahlten 400 Euro wären bloß zum Abwenden einer Klage gewesen. Jetzt müsse für die angefallenen "Überwachungskosten" erneut gezahlt werden. Auf Nachfrage bei der "Besitzwacht GmbH", von der die Zahlungsaufforderung kommt, erfuhr er, "dass die Sache nach der Zahlung erledigt" sei. Für Peter I. ist jedoch klar: "Ich zahle das nicht".
Was es mit solchen Forderungen auf sich hat, und wie sich die Lage rechtlich einschätzen lässt, fragte "Heute" die Arbeiterkammer Wien. "Sowohl bei der Forderung der Kanzlei Luesgens als auch bei der Forderung der Besitzwacht ist der geforderte Betrag völlig überzogen", erklärt eine Mitarbeiterin der Arbeiterkammer. Die Besitzwacht haben sie schon länger auf dem Radar, kennen sich also bestens mit der Thematik aus. Dass die Schadensersatzforderung erst acht Monate nach der ersten Zahlung aufkommt, spreche klar für ein Abzock-Modell: "Niemand rechnet damit, dass dann noch etwas hinterherkommt. Die 395 Euro, die anfänglich gefordert werden, sind ein nicht aufgeschlüsselter Pauschalbetrag". Dass man damit davon ausgeht, dass die Sache erledigt sei, wäre nachvollziehbar.
Zu beachten ist, dass eine Besitzstörung binnen 30 Tagen gerichtlich geltend gemacht werden muss, die Forderung der Besitzwacht hingegen unterliegt einer dreijährigen Verjährungsfrist. Dass Herr I. nicht zahlen möchte, kann seitens der Arbeiterkammer Wien nicht kommentiert werden, man wisse aber, dass es bei der Verweigerung der Zahlungen recht unwahrscheinlich sei, tatsächlich von der Besitzwacht geklagt zu werden. Erst einmal abzuwarten, ist also finanziell gesehen eventuell die bessere Möglichkeit. Ein Anwalt könne jedoch auch zu Rate gezogen werden.